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St. Gallen
26.02.2025

Regelung der Freinächte angepasst

An den beiden Olma-Wochenenden gibt es in der Stadt St. Gallen nach einem Parlamentsbeschluss neu insgesamt vier Freinächte (Archivbild)
An den beiden Olma-Wochenenden gibt es in der Stadt St. Gallen nach einem Parlamentsbeschluss neu insgesamt vier Freinächte (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Das St. Galler Stadtparlament hat am Dienstagabend die Regelungen für Freinächte angepasst. Statt wie bisher während der Fasnacht können die Gastrobetriebe künftig an den beiden Olma-Wochenenden viermal unbeschränkt geöffnet haben.

Der Vorlage des St. Galler Stadtrats gingen unter anderem Absprachen mit der St. Galler Fasnachtsgesellschaft sowie Gastro St. Gallen voraus. Das Stadtparlament passte in seiner Sitzung am Dienstag die vorgeschlagenen Regelungen allerdings noch an.

Künftig gibt es in der Stadt St. Gallen während der Fasnacht keine Freinächte mehr. Gestrichen wurde auch die Freinacht am alle drei Jahre stattfindenden Kinderfest.

Neu können aber die Gastobetriebe der Stadt an den beiden Olmawochenenden (Freitag und Samstag) unbeschränkt geöffnet bleiben. Am Offa-Wochenende müssen die Betriebe erst um drei Uhr schliessen.

Die Kommission Soziales und Sicherheit beantragte, dass die bisherigen Freinächte am 1. Mai sowie am 1. August nicht gestrichen werden sollen. Dem stimmte das Stadtparlament zu. Es bewilligte die Vorlage mit dem Änderungsantrag ohne Gegenstimmen und Enthaltungen, wie die Stadt mitteilte.

Keystone-SDA