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10.10.2024
10.10.2024 14:46 Uhr

Was bei Tierunfällen zu tun ist

Vorsicht Wildwechsel.
Vorsicht Wildwechsel. Bild: pixabay
Jede Stunde wird auf Schweizer Strassen ein Reh überfahren. Verkehrsteilnehmende können viel tun, um solche Unfälle zu vermeiden – und müssen im Ernstfall schnell & richtig handeln.

Unfälle mit Tieren sind auf Schweizer Strassen keine Seltenheit: Jedes Jahr sterben etwa 8'000 Rehe und 7'000 Füchse im Strassenverkehr.

Vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung sowie in der Nacht überqueren Wildtiere wie Rehe, Hirsche oder Wildschweine Strassen, oft mit tödlichen Folgen. Doch auch Füchse, Dachse, Marder und Igel, die häufig in Wohngebieten unterwegs sind, geraten in Gefahr.

Für Auto- und Motorradfahrer bedeutet dies: höchste Wachsamkeit und angepasstes Fahrverhalten sind entscheidend.

Besondere Vorsicht bei Dunkelheit

In der Dunkelheit sind Tiere oft erst spät zu erkennen. Viele bleiben vom Scheinwerferlicht geblendet auf der Strasse stehen, was das Unfallrisiko erhöht. Deshalb sollte das Tempo stets so angepasst werden, dass das Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke sicher zum Stillstand kommen kann.

Was tun im Notfall?

Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall mit einem Tier, sind Verkehrsteilnehmende gesetzlich verpflichtet, dies zu melden. Dies aus zwei Gründen; Zum Einen, um dem Tierschutzgesetz gerecht zu werden, da auch Wildtiere darunter fallen und es gilt unnötiges Leiden zu verhindern. Lässt man nämlich ein verletztes Tier einfach liegen, so riskiert man eine Anzeige wegen Tierquälerei. Zum Zweiten; Unterlässt man die Meldung an die Polizei und wird im Nachgang trotzdem als Verursacher des Tierunfalls eruiert, so kommt mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Anzeige nach Strassenverkehrsgesetz, wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit nach Verkehrsunfällen hinzu und das kann nebst einer hohen Busse auch einen Entzug des Führerausweises bedeuten.

Unfallstelle sichern und melden

Sofern sich das Tier noch auf der Fahrbahn befindet, ist die Unfallstelle umgehend abzusichern und zu signalisieren, um Folgeunfälle zu verhindern.

Achtung auf der Autobahn

Auf der Autobahn ist Vorsicht angebracht, da dort die Gefahr für den Autolenker aufgrund der Geschwindigkeiten und des Verkehrsaufkommens exponentiell grösser ist, vor allem in der Nacht.

Vorsicht bei Wildtieren

Tote Tiere sollten – wenn möglich – an den Hinterläufen an den Strassenrand gezogen werden.

Wichtig: Wildtieren sollte man sich jedoch nur nähern, wenn sie eindeutig tot sind. Durch Flucht- oder Abwehrversuche könnten sie ihre Verletzungen und somit ihr Leiden verschlimmern. Zudem können Füchse, Dachse oder Wildschweine in einem letzten Aufbäumen noch zubeissen oder im Falle von verletzten Wildschweinen auch zum Gegenangriff starten. Das kann übrigens auch bei verletzten Katzen oder Hunden der Fall sein.

Durch Anruf auf die Notrufnummer 117 oder 112 (internationale Notrufnummer) kann ihr Standort sehr rasch durch die Notrufzentrale der Polizei geortet und umgehend Hilfe vor Ort geschickt werden.

Die Polizei bietet einen Jäger oder Wildhüter oder wenn es zeitlich zu lang gehen würde, auch eine Polizeipatrouille vor Ort auf, welche dann mit dem Fahrzeuglenker die Versicherungsformalitäten bei Schäden am Fahrzeug regelt.

Wenn das Wildtier zum Zeitpunkt des Eintreffens des Jägers oder der Polizei noch lebt, wird es von seinem Leiden erlöst.

Im Fall von Haustieren, werden diese rasch möglichst tierärztlicher Hilfe zugeführt.

 

 

mj/Linth24/Toggenburg24