Die Interpellation im Wortlaut:
«Die Gemeinde Wattwil kommunizierte in ihrem Mitteilungsblatt vom 1. Juli 2024, dass für die Thursanierung Wattwil ein ‹temporäres Thurgesetz› erlassen werden soll. Dieses ge- plante Thurgesetz soll eine Sonderlösung beim Kostenteiler enthalten: Gemäss kantonalem Wasserbaugesetz müsste sich die Gemeinde Wattwil mit 25 Prozent an den derzeit veranschlagten Gesamtkosten der Thursanierung in Höhe von über 110 Mio. Franken beteiligen (Art. 39 Abs. 2 WBG [sGS 734.1]).
Spezialgesetz
Davon abweichend soll nun das geplante ‹temporäre Thurgesetz› als Spezialgesetz regeln, dass sich die Gemeinde Wattwil nur noch mit 10 Prozent an den Kosten beteiligen muss. Diese ungewöhnliche Vorgehensweise der St.Galler Regierung wirft Fragen auf.
Fragen an die Regierung
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Inhalte regelt das geplante Thurgesetz konkret? Was bedeutet ‹temporär›?
2. Weshalb ist eine Abweichung gegenüber der Regelung im kantonalen Wasserbaugesetz (Kostenübernahme der Standortgemeinde von 25 Prozent) überhaupt notwendig? Weshalb gerade 10 Prozent?
3. Von welchen Kostenpositionen müsste die Gemeinde nun noch 10 Prozent übernehmen?
4. Wie hoch ist die durch das geplante Thurgesetz resultierende finanzielle Entlastung für die Gemeinde Wattwil bzw. die finanzielle Mehrbelastung für den Kanton St.Gallen?
5. Kommen aufgrund des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses der geplanten Thursanierung und der damit verbundenen Kürzung von Bundesbeiträgen noch weitere Kosten auf den Kanton St.Gallen zu?
6. Werden der Kantonsratsbeschluss zur Thursanierung und das Thurgesetz zeitlich im parlamentarischen Verfahren aufeinander abgestimmt? Wenn ja, wie?
7. Teilt die Regierung die Ansicht, dass Einzelfallgesetze wie das Thurgesetz auch in weiteren Fällen zu Ansprüchen von Standortgemeinden mit kantonalen Gewässern und damit zu Millionen-Mehrkosten für den Kanton führen können?»