Seit Jahren versuchen die Verbände der Krankenversicherer, den Telefonterror zu beenden und dubiosen Vermittlern das Handwerk zu legen. Der Bundesrat hat nun am 14. August 2024 die Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet, welche die telefonische Kaltakquise per 1. September 2024 allen Versicherern untersagt.
Comparis-Gütesiegel «Saubere Kundenwerbung»
Für Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly ist klar, dass nun die Krankenversicherer ohne Comparis-Label beweisen müssen, dass sie die mit dem Bundesratsentscheid per 1. September 2024 als rechtsverbindlich erklärte Branchenvereinbarung einhalten und nicht neue Schlupflöcher finden. Die Comparis-Gütesiegel «Saubere Kundenwerbung» und «Keine Telefonwerbung» schaffen darüber hinaus Klarheit, weil Krankenkassen das Gütesiegel sofort verlieren, wenn sie bei Beschwerden von Versicherten nicht beweisen können, dass sie haltlos sind.
«Die Versuchung, mit dubiosen Callcentern und Vermittlern auf Kundenfang zu gehen, war für einige Kassen trotz Branchenvereinbarung so verlockend, dass sie die Lücken immer wieder ausnutzten. Es ist noch offen, wie die Aufsichtsbehörden (das Bundesamt für Gesundheit für die Grundversicherung und die Finanzmarktaufsicht für die Zusatzversicherungen) Verstösse konsequent ahnden werden. Ausserdem bezahlen die Versicherten indirekt die Bussen, welche die Aufsichtsbehörden Kassen aufbrummen, die sich nicht an die Branchenvereinbarung halten», so Schneuwly.