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Nesslau
28.08.2024

Nesslau: Baurecht für Alpsteinmühle

Der Personaldienstbarkeitsvertrag für das Baurecht untersteht dem fakultativen Referendum.
Der Personaldienstbarkeitsvertrag für das Baurecht untersteht dem fakultativen Referendum. Bild: screenshot/alpsteinmuehle.ch
Die Gemeinde Nesslau räumt der Alpsteinmühle-Genossenschaft für die Scheune im Berstel ein 30-jähriges Baurecht ein.

Vor etwas über einem Jahr wurde die Alpsteinmühle Genossenschaft mit Sitz in Nesslau gegründet. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Berggetreide aus der Alpsteinregion zu fördern, zu verarbeiten und zu vermarkten.

Scheune wird zur Verfügung gestellt

Der Gemeinderat stellt für ihr Vorhaben die Scheune des ehemaligen Land- wirtschaftsbetriebs Berstel (Grundstück Nr. 176N, Gebäude Vers.-Nr. 693N) zur Verfügung. Der Alpsteinmühle Genossenschaft wird ein 30-jähriges Baurecht mit Verlängerungsmöglichkeit für den Betrieb einer Mühle mit Getreidelager und Getreidetrocknungsanlage samt Eventraum eingeräumt.

Fakultatives Referendum

Die weiteren Modalitäten sind dem entsprechenden Baurechtsvertrag zu entnehmen, der gemäss Art. 36 Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht. Da die Scheune im Verwaltungsvermögen der politischen Gemeinde aufgeführt ist, beinhaltet das Referendum auch eine Entwidmung des Grundstücks Nr. 176N vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen.

Personaldienstbarkeitsvertrag

Der entsprechende Personaldienstbarkeitsvertrag für das Baurecht kann während der Referendumsfrist vom 29. August 2024 bis 7. Oktober 2024 im Foyer des Dachgeschosses im Gemeindehaus Nesslau oder auf der Website eingesehen werden. 

Gemeindekanzlei Nesslau