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21.07.2024

Verkehrsregeln: 5 Irrtümer aufgeklärt

Zur Auffrischung des Regelwissens klärt der AGVS über fünf verbreitete Verkehrsregel-Irrtümer auf.
Zur Auffrischung des Regelwissens klärt der AGVS über fünf verbreitete Verkehrsregel-Irrtümer auf. Bild: Adobe Stock
Im Laufe der Jahre verblasst gerne etwas die Erinnerung an die eine oder andere Verkehrsregel oder sind neue Regeln zu beachten.

Irrtum 1: Tempo 30 ist oft unklar ohne Ende signalisiert

Wir alle kennen diese Unsicherheit. Gerade noch galt 30 km/h, doch plötzlich kommen keine Schilder mehr. Gilt jetzt 30 oder 50 km/h? Oft unbekannt: Es gibt Tempo-30-Zonen sowie Tempo-30-Strecken. Die 30er-Zonen tragen eine rechteckige weisse Tafel mit rundem 30-km/h-Symbol darin und werden am Ende aufgehoben. 30er-Strecken mit der runden 30er-Tafel hingegen gelten nur bis über die nächste Verzweigung und müssen nicht aufgehoben werden. Folgt nach der Verzweigung kein erneutes Signal, gilt wieder Tempolimit 50.

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Irrtum 2: Am Kreisel gilt: «Wer zuerst da ist, fährt zuerst.»

Ein verbreitetes Missverständnis am Kreisverkehrsplatz ist der Vortritt, wenn zwei Fahrzeuge den Kreisel fast zeitgleich erreichen. Dann gilt nicht «Wer zuerst da ist, darf zuerst einfahren». Sondern: Einfahren darf man, wenn dadurch kein Fahrzeug von links behindert wird (also abbremsen muss). Dieser Linksvortritt gilt nicht nur gegenüber Fahrzeugen im Kreisel, sondern auch gegenüber jenen, die erst darauf zufahren. Dies ist jedoch kein Tempo-Freibrief für Fahrzeuge von links: Alle Fahrzeuge müssen das Tempo am Kreisel deutlich reduzieren.

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Irrtum 3: Velos darf ich über die ausgezogene Sicherheitslinie überholen

Nein. Eine ausgezogene Sicherheitslinie darf niemals überfahren oder berührt werden. Ausnahme: Wenn man die Fahrt nur so fortsetzen kann (Baustelle, Pannenauto etc.). Die Sicherheitslinie ist aber kein Überholverbot! Kann mit genug Überholabstand (min. 1,5 Meter) und ohne Berühren der Linie überholt werden, ist das erlaubt. Dass dies oft verwechselt wird, liegt an einer anderen Regel: Im Überholverbot dürfen nur einspurige Fahrzeuge wie Velos und mehrspurige Fahrzeuge, die maximal 40 km/h fahren können (etwa ein Traktor), überholt werden.

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Irrtum 4: Auch bei Stau in der Ausfahrt ist der Autobahn-Pannenstreifen tabu

Im Gegenteil. Der Pannenstreifen ist für Notfälle da. Dies gilt als einer. Also ist die Nutzung des Pannenstreifens bei Staus in der Autobahn-Ausfahrt ausnahmsweise erlaubt, weil Stehenbleiben auf der Normalspur zu gefährlich wäre. Wichtig: Ist kein flüssiger Wechsel in den Stau mehr möglich, darf keinesfalls zum Finden einer Lücke auf der Normalspur stark abgebremst oder gestoppt werden. In so einem Fall ist zwingend einfach weiterzufahren.

Irrtum 5: Andere Autos dürfen sich bei Spurreduzierungen nicht vordrängeln

Doch, das sollen sie sogar. Bei einem Abbau von Spuren mit demselben Ziel, zum Beispiel von zwei auf eine, ist das Reissverschluss-System obligatorisch. Die zu Ende gehende Spur soll bis zum Schluss genutzt und erst dort im Wechsel links-rechts-links eingeschert werden – je konsequenter, desto weniger Stau. Deshalb müssen Autos auf der weiterführenden Spur eine Lücke schaffen. Blockierern droht eine Busse. Dennoch darf ein Spurwechsler nie mit Gewalt reindrücken: Spurwechsler haben keinen Vortritt, und auf Fehler anderer ist tolerant zu reagieren.

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AGVS/Redaktion Höfe24 & March24 / Toggenburg24