Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in den Gemeinden Ebnat-Kappel, Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann können wieder von kommunalen Geldern aus dem Energiefonds profitieren. Die Gemeinderäte haben die Vollzugshilfe des Ener giefonds der Region Obertoggenburg genehmigt und vom 14. März bis 22. April 2024 dem fakultativen Referendum unterstellt. Innert dieser Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Gemeinderat stellt daher in Anwendung von Art. 6 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG) fest, dass die öffentlich aufgelegene Vollzugshilfe rechtskräftig ist. Sie tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Gesuche werden wie bisher über die Energieagentur St. Gallen eingereicht.
Wer dämmt, profitiert
Energetische Modernisierungen in Gebäudetechnik und Gebäudehülle werden in den drei Obertoggenburger Gemeinden Ebnat-Kappel, Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann unterstützt. Die Gebäude-Massnahmen verbessern die Effizienz, senken die CO2-Emissionen oder produzieren erneuerbaren Winterstrom. Seit kurzem können die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer wieder Gesuche einreichen, um Beiträge an Investitionen zu erhalten. Gefördert wird eine vorbildliche Wärmedämmung von Einzelbauteilen mit einem Maximalbeitrag von 2000 Franken.
Wer Fenster ersetzt, profitiert
Wer alle Fenster in einem Gebäude ersetzt, kann ebenfalls von 2000 Franken profitieren. Der Ersatz von einer Öl-, Gas- oder Elektrowiderstandsheizung wird gefördert, wenn das Gebäude an einen überwiegend erneuerbar betriebenen Wärmeverbund angeschlossen oder eine Sole-Wasser-Wärmepumpe oder eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe installiert wird. Der Pauschalbeitrag beträgt 2000 Franken. Photovoltaikanlagen werden finanziell unterstützt, wenn sie einen Neigungswinkel von mindestens 75 Grad gegenüber der Horizontalen aufweisen, sprich an Fassaden oder an Balkongeländern angebracht sind und somit die Winterstromproduktion im Vordergrund steht. Jedes kWp wird mit 200 Franken unterstützt, der Maximalbeitrag beträgt 2000 Franken.
Private Grundeigentümer
Für die Umsetzung des Förderprogramms hat die Energiestadt Region Obertoggenburg die Energieagentur St. Gallen GmbH beauftragt. Förderberechtigt sind ausschliesslich private Gebäudeeigentümer. Wer ein Fördergesuch einreichen möchte, muss dies vor Beginn der Arbeiten erledigen. Beitragsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Energie-Förderbeitrag besteht nicht. Die Fördergesuche können online ausgefüllt und unter http://efoerderportal.sg.ch eingereicht werden.