Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 wurde eine Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe verabschiedet. Schweizer Landwirtschaftsbetriebe müssen zukünftig dem Bund sämtliche Bezüge von Kraftfutter, Mineral-, Hof- und Recyclingdüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln melden. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch die Anwendung meldepflichtig.
Plattform Digiflux
Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll über die Online-Plattform «Digiflux» erfolgen. Nun steht aber genau diese Plattform in der Kritik. Sie sei unnötig, aufwändig und kompliziert, wie der Schweizer Bauernverband schreibt.
Zeitplan angepasst
Als Reaktion auf die Kritik hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), das für die Umsetzung der Meldepflicht verantwortlich ist, den Zeitplan für die Einführung von Digiflux angepasst: Die Einführung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel wird um ein Jahr verschoben. Zudem soll es eine mehrjährige Umstellungsphase geben. Der Schweizer Bauernverband beglei tet die Entwicklung von Digiflux eng und achtet sehr darauf, dass der administrative Aufwand für die Bauernfamilien möglichst gering gehalten wird.