Im Bereich Umweltschutz in der Landwirtschaft ist die Gemeinde zuständig für die Kontrolle und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Düngung und Pflanzenschutz im Uferbereich entlang von Gewässern. Sie ist ebenso zuständig für die Überwachung der neu eingeführten Pflicht für Güllenaustrag mittels emissionsmindernden Verfahren, meist im Schleppschlauchverfahren.
KUT berauftragt
Der Gemeinderat hat mit dem KUT, Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundlicheQualitätsproduktion, aus Flawil eine Vereinbarung abgeschlossen, damit die nötige Pufferstreifenkontrolle und auch die Schleppschlauchkontrolle ab Frühjahr 2024 durch Fachpersonen dieser akkreditierten Inspektionsstelle erfolgen.
Ausnahmegesuche
Die fachliche Prüfung von Ausnahme- und Kompensationsgesuchen für schleppschlauchpflichtige Parzellen erfolgt ebenfalls durch den KUT. Die Gemeinde stellt daraufhin bei erfüllten Kriterien die Bewilligung aus.
Fragen dazu bitte an den Gemeindeverantwortlichen Landwirtschaft, Hans Looser, unter 071 992 64 34 oder hans.looser@ebnat-kappel.ch.