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Ebnat-Kappel
24.03.2024
23.03.2024 12:46 Uhr

Ebnat-Kappel setzt bei Schleppschlauchkontrollen auf die KUT AG

Für die Pufferstreifen- und Schleppschlauchkontrolle ist die KUT aus Flawil zuständig.
Für die Pufferstreifen- und Schleppschlauchkontrolle ist die KUT aus Flawil zuständig.
Bei den Pufferstreifen- und Schleppschlauchkontrollen setzt die Gemeinde Ebnat-Kappel wie Wattwil auf die externe KUT AG in Flawil.

Im Bereich Umweltschutz in der Landwirtschaft ist die Gemeinde zuständig für die Kontrolle und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Düngung und Pflanzenschutz im Uferbereich entlang von Gewässern. Sie ist ebenso zuständig für die Überwachung der neu eingeführten Pflicht für Güllenaustrag mittels  emissionsmindernden Verfahren, meist im Schleppschlauchverfahren.

KUT berauftragt

Der Gemeinderat hat mit dem KUT, Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundlicheQualitätsproduktion, aus Flawil eine Vereinbarung abgeschlossen, damit die nötige Pufferstreifenkontrolle und auch die Schleppschlauchkontrolle ab Frühjahr 2024 durch Fachpersonen dieser akkreditierten Inspektionsstelle erfolgen.

Ausnahmegesuche

Die fachliche Prüfung von Ausnahme- und Kompensationsgesuchen für schleppschlauchpflichtige Parzellen erfolgt ebenfalls durch den KUT. Die Gemeinde stellt daraufhin bei erfüllten Kriterien die Bewilligung aus.
Fragen dazu bitte an den Gemeindeverantwortlichen Landwirtschaft, Hans Looser, unter 071 992 64 34 oder hans.looser@ebnat-kappel.ch.

Gemeindekanzlei Ebnat-Kappel