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Neckertal
21.03.2024

Reduktion von Bauzonen in Oberhelfenschwil

Die Planungszone wird für zwei Jahre verlängert.
Die Planungszone wird für zwei Jahre verlängert. Bild: Gemeinde Oberhelfenschwil
Oberhelfenschwil gehörte zu jenen Gemeinden im Kanton, dei Bauzonen reduzieren müssen. Dies geht der Gemeinderat mit der Revision der Ortsplanung nun an.

Aufgrund der Anforderungen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes sind überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren. Oberhelfenschwil gehört zu jenen Gemeinden im Kanton St.Gallen, die die Bauzonenfläche im Sinne des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes in der kommenden Revision des Zonenplans reduzieren müssen. Dies wird mit der laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung nun angestrebt.

Dreijährige Planungszone erlassen

Mit Beschluss vom 31. Mai 2021 hat der Gemeinderat Oberhelfenschwil in Anwendung von Art. 42 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes St.Gallen (PGB, sGS 731.1) für das gesamte Baugebiet der damaligen Gemeinde Oberhelfenschwil eine dreijährige Planungszone erlassen, mit folgendem Inhalt: Planungszone nach Art. 42 ff. PBG für die Dauer von drei Jahren über die gesamten Wohn- und Mischzonen (Wohn-, Wohn-Gewerbe- und Kernzonen) gemäss rechtsgültigem Zonenplan der Gemeinde Oberhelfenschwil.

Planungsonze läuft aus

Die Planungszone dient der Sicherstellung der Flächen für die notwendigen Auszonungen im Rahmen der Ortsplanungsrevision. Innerhalb der Planungszone darf gemäss Art. 42 Abs. 4 PBG nichts unternommen werden, was die detaillierte Beurteilung der potenziellen Aus- bzw. Umzonungsflächen im Rahmen der laufenden Zonenplanrevision präjudizieren bzw. erschweren könnte. Erlaubt sind weiterhin Neubauten, Anbauten, Umbauten und Renovationen sowie der Ersatz bestehender Bauten, wenn diese dem Zweck der Planungszone nicht zuwiderlaufen. Die Landwirtschaftszone ist von der Planungszone nicht betroffen. Diese Planungszone läuft in den nächsten Wochen aus.

Verlängerung liegt auf

Da die Gesamtrevision der Zonenplanung noch nicht definitiv abgeschlossen ist (die Genehmigung und die Rekursverfahren sind noch hängig), muss der Gemeinderat die Planungszone um weitere zwei Jahre verlängern. Dies ist gemäss Art. 42 Abs. 3 PBG so vorgesehen. Die Verlängerung liegt vom 25. März bis 24. April im Gemeindehaus in Mogelsberg auf. Es kann Einsprache erhoben werden, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut.

Gemeindekanzlei Neckertal