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Wattwil
19.03.2024

Wattwil: Schleppschlauchkontrolle von auswärts

Seit dem 1. Januar muss die Gülle emissionsmindernd ausgetragen werden.
Seit dem 1. Januar muss die Gülle emissionsmindernd ausgetragen werden. Bild: zvg/gemeindekanzlei wattwil
Wattwil vergibt die Schleppschlauchkontrolle an die Flawiler Firma KUT AG. Sie überprüfe bereits die Pufferstreifen, heisst es in der Mitteilung.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen gemäss Luftreinhalteverordnung ganzjährig tätige Landwirtschaftsbetriebe Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit emissionsmindernden Verfahren ausbringen.

Diverse Verfahren

Als solche Verfahren gelten das Schleppschlauch-, das Schleppschuh- und das Schlitzdrillverfahren. Unter diesem Ausbringungsobligatorium fallen Betriebe mit über drei Hektaren Ausbringungsfläche. Die Kontrolle der Pufferstreifen sowie die Einhaltung des Ausbringungsobligatoriums obliegt im Kanton St.Gallen den politischen Gemeinden.

Auswärtiger Firma übertragen

Die Gemeinde Wattwil hat die bestehende Pufferstreifenkontrolle bereits an die dafür spezialisierte Firma KUT AG, Flawil, ausgelagert und nun auch die Schleppschlauchkontrolle diesem Unternehmen übertragen.

Gemeindekanzlei Wattwil