«Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im November 2023 in einem Bericht eine Übersicht über die Schweizer Wirkungskontrollen von Fischbesatzmassnahmen ab 1981 publiziert. Dieser Bericht kommt zu folgendem eindeutigen Ergebnis: ‹Die Übersicht über die Schweizer Wirkungskontrollen von Fischbesatzmassnahmen ab 1981 zeigt, dass Besatz nicht dazu geeignet ist, die Wildfischbestände nachhaltig zu stützen. Im besten Fall steigen die Fänge der Fischer. Um die Fischvielfalt in unseren Gewässern zu erhalten, wird empfohlen, diese Praxis baldmöglichst einzustellen und die Wiederherstellung der Lebensräume zu fördern. Falls Besatz dennoch beibehalten wird, sollte die Wirksamkeit überprüft und die natürliche Entwicklung der Bestände verfolgt werden. Gleichzeitig sollten die Störungsursachen ermittelt werden, um Schutz- und Verbesserungsmassnahmen der Lebensräume einzuleiten.›
Langfristige Strategie: Besatzverzicht
In einem Bericht des Jahrs 2016 des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) zum Bewirtschaftungskonzept Fischerei im Kanton St.Gallen wird zum Stichwort Fischereibesatz erwähnt: ‹Im Kanton St.Gallen findet in den meisten fischereilich genutzten Gewässern Fischbesatz statt. Langfristige Strategie muss sein, nach und nach auf Besatz zu verzichten.› Zudem wird darin erwähnt, dass ‹das Konzept in regelmässigen Abständen (ca. 5 Jahre) hinsichtlich der Aktualität seiner Inhalte überprüft und überarbeitet wird›.
Beide Berichte deuten klar darauf hin, dass auf einen Fischbesatz verzichtet werden soll, da dieser höchstens (wenn überhaupt) einer Erhöhung der Fischfänge dient.
Fragen an die Regierung
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie sieht die Wirksamkeitskontrolle zur aktuellen Fischbesatzpraxis im Kanton aus?
- Wird die natürliche Entwicklung der Fischbestände verfolgt?
- Gibt es eine Strategie, in welchen St.Galler Gewässern künftig auf einen Besatz verzichtet werden soll? Dies, weil der Besatz nur zur Ertragssteigerung und nicht auch zum Arten- schutz beiträgt oder weil die aktuelle Besatzpraxis die angestrebten Ziele und Erfolge nicht erreichen kann. Oder weil sich das Mass des Besatzes nicht mit Schutz- und Nutzungs- grundsätzen vertreten lässt.
- Welche Folgen hat der Synthesebericht des BAFU (November 2023) für das fischereiliche Bewirtschaftungskonzept des ANJF?
- Liegt die Überarbeitung des in Aussicht gestellten St.Galler Bewirtschaftungskonzept Fischerei bereits vor? Wenn ja, mit welchen Schlussfolgerungen?»