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Wattwil
07.03.2024

Gesamtrevision der Ortsplanung

Darstellung Gewässerraum (GR) im Zonenplan
Darstellung Gewässerraum (GR) im Zonenplan Bild: Gemeindekanzlei Wattwil
Aus dem Gemeinderat: Die öffentliche Mitwirkung zur Gesamtrevision der Ortsplanung läuft bis 18. Mai 2024. Der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) wird erläutert. Gleichzeitig haben die Gemeinden die Pflicht, die Gewässerraumausscheidung vorzunehmen sowie Siedlung und Verkehr abzustimmen und auch den Strassenplan nachzuführen.

Der Rahmennutzungsplan gibt die Grundordnung sowie die Regelbauweise für die mögliche Bebauung in der Gemeinde vor. Es werden damit die Art,
das Mass und die Intensität der Nutzung von Grundstücken grundeigentümerverbindlich festgelegt. Geplante Bauten und Anlagen sind im Rahmen der Bau- und Zonenordnung zu erstellen, für Abweichungen dient ein orts- und objektbezogener Sondernutzungsplan. Mit den gesetzlichen Vorgaben von Bund (RPG) und Kanton (PBG) ist eine übergeordnete Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen zu definieren: In Wattwil ist die Innenentwicklung primär im Talboden vorgesehen, da sich dort Quartiere und Areale infolge vorhandener Erschliessung sowie der bestehenden Strukturen am besten dafür eignen. Die Hanglagen eignen sich nur sekundär dazu, aber der Spielraum der Regelbauweise soll mit einer Einordnungspflicht berücksichtigt werden. Für die Dörfer Krinau und Ricken sind keine spezifischen Innenentwicklungsmassnahmen vorgesehen.

Zonenplan

Im Zonenplan – Planungshorizont von zehn bis 15 Jahren – werden die Gebiete in verschiedene Zonen unterteilt. Dabei werden Nutzungsart, Nutzungsintensität und Immissionstoleranz festgelegt. Der Zonenplan enthält eigentümer- und allgemeinverbindliche Festsetzungen, die parzellenscharf sind.
Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) wird zwischen Bauzonen und Nichtbauzonen unterschieden.

Der neue Zonenplan sieht u.a. folgende Veränderungen vor:
• Neue Zonenbezeichnungen
• Grünzonen werden neu als Freihaltezonen bezeichnet. Für die Freihaltezonen werden dieselben Bestimmungen wie für die Landwirtschaftszone angewendet.
• Unterteilung in Industrie- sowie Gewerbe-/Industriezonen ist nicht mehr vorgesehen. Entsprechend werden diese in die Arbeitszonen überführt.
• Wegfall der Zone «Übriges Gemeindegebiet» und Überführung in dieLandwirtschaftszone

Eine weitere Neuerung ist, dass die Gewässerräume im Zonenplan als «Schutzzone Gewässerraum» festgelegt werden. Es wird zwischen Gewässerräumen innerhalb und ausserhalb der Bauzone unterschieden. In der bestehenden Ortsplanung gibt es ausserhalb keine und innerhalb unterschiedliche Festlegungen mit Grünzonen oder Gewässerlinienplänen. Im Gewässerraum gilt grundsätzlich ein Nutzungsverbot.

Mitwirkungsfrist bis 18. Mai 2024

Die Unterlagen sind auf www.wattwil.ch aufgeschaltet und können auch im Foyer der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während der Mitwirkung können dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, schriftliche Eingaben und Anträge eingereicht werden.

Gemeindekanzlei Wattwil