Andrea Abderhalden-Nesslau und Ruben Schuler-Mosnang erkundigen sich in ihrer Interpellation vom 29. November 2023, ob die Regierung bereit sei, eine Umfahrungsvariante für das Dorf Ricken vorzulegen, und welche Auswirkungen der vorgesehene Kreisel im Dorf Ricken auf den Verkehrsfluss im Dorf und auf der gesamten Rickenachse habe. Sie möchten darüber hinaus wissen, ob die Schulwegsicherheit mit einem Betriebs- und Gestaltungskonzept wirklich verbessert werden könne und bis wann mit der Publikation der Bewertungen der vom kantonalen Tiefbauamt vorgeschlagenen Varianten gerechnet werden dürfe.
Die Antwort der Regierung
Der Auftrag des Kantonsrates aus dem im Jahr 2018 beschlossenen 17. Strassenbauprogramm (36.18.02) lautet für die Rickenstrasse wie folgt: «Der Ricken gehört bereits heute zu den meistbefahrenen Kantonsstrassen. Mit der Fertigstellung der Umfahrungen Bütschwil und Wattwil bis im Jahr 2022 ist mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen auf der Rickenstrasse ab Abzweiger Neuhaus bis Wattwil Brendi zu rechnen. Es ist eine umfassende Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) für verschiedene Varianten zur Sanierung oder Korrektion der Rickenstrasse auf dem ganzen Abschnitt auszuarbeiten. Dabei sind insbesondere auch flankierende Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrten vorzusehen. Mit dem Vollanschluss der Rickenstrasse in der Brendi Wattwil an die Umfahrungsstrasse Wattwil ist eine Bypass-Lösung zu realisieren.»
Aus diesem Auftrag geht klar hervor, dass in der ZMB nicht nur Umfahrungen, sondern auch Massnahmen auf der bestehenden Strasse zu prüfen sind (wie zum Beispiel ein Betriebs- und Gestaltungskonzept [BGK]) und die zweckmässigste Variante basierend auf einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise zu eruieren ist.
Zu den einzelnen Fragen
1./2. Um das Thema «Umfahrung» sachgerecht abzuhandeln, wurde im Rahmen der Planungsarbeiten in drei Phasen vorgegangen. In einer ersten Phase wurde ein Variantenfächer mit verschiedenen Umfahrungen (O1a, O1b und O1c, siehe nachfolgende Abbildung) erarbeitet.
In einer zweiten Phase wurde die Machbarkeit der drei Varianten geprüft, wobei die Umfahrungsvariante O1b als machbar beurteilt wurde. Bei den Umfahrungsvarianten O1a und O1c bestehen grosse Bewilligungsrisiken. Dies gilt insbesondere für die Umfahrungsvariante O1c, da eine Tangierung des Moorschutzgebiets (Beeinträchtigung des Wasserhaushalts) nicht ausgeschlossen bzw. der entsprechende Nachweis nicht erbracht werden kann. Hierzu wären umfangreiche Baugrundsondierungen erforderlich, deren Bewilligungsfähigkeit selbst fraglich ist. Im Rahmen der dritten Phase wurden die verbleibenden Varianten (O1, O1b sowie O1b+O1d) integral bewertet, woraus die Variante O1 (Betriebs- und Gestaltungskonzept) als zweckmässigste Variante hervorging. Gleichzeitig wurde das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Im Rahmen des durchgeführten Mitwirkungsverfahren konnte die Bevölkerung ihre Bedenken einbringen. Auch die öffentlichen Informationsveranstaltungen vom 7. und 8. November 2023 dienten als Mitwirkungsgelegenheiten. Die Rückmeldungen zu dieser Mitwirkung bilden wertvolle Hinweise für die weitere Prüfung der Linienführungen und die anstehenden Planungsschritte.