In der Vollzugshilfe des Energiefonds Region Obertoggenburg werden die Förderbereiche des Energiefonds geregelt. Die letzte Vollzugshilfe aus dem Jahr 2021 wurde in der Energiekommission Obertoggenburg überarbeitet und angepasst.
Regelmässige Überprüfung
Künftig wird die Kommission regelmässig überprüfen, wie die Wirkung der Fördermittel optimiert werden kann. Die überarbeitete Version wurde durch die Gemeinderäte von EbnatKappel, Nesslau und Wildhaus-Alt. St. Johann genehmigt. Diese wird dem fakultativen Referendum unterstellt.
Referendumsvorlage
Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel hat am 30. November 2023 die angepasste Vollzugshilfe genehmigt. Die Referendumsfrist läuft vom 14. März bis 22. April 2024. Die Unterlagen liegen im Gemeindehaus, Front Office, öffentlich auf. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren beträgt 200 gültige Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist schriftlich dem betroffenen Gemeinderat einzureichen.