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Ebnat-Kappel
02.03.2024

E-Voting nun auch in Ebnat-Kappel

Die Gemeinde Ebnat-Kappel kann fortan elektronisch abstimmen (Symbolbild).
Die Gemeinde Ebnat-Kappel kann fortan elektronisch abstimmen (Symbolbild). Bild: Statistisches Amt Kanton Zürich
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Ebnat-Kappel haben ab dem 9. Juni die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen. Bereits jetzt schon kann man sich registrieren und anmelden.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde EbnatKappel können ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Interessierte Personen können sich unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und registrieren.

An- und abmelden jederzeit möglich

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.

Gemeindekanzlei Ebnat-Kappel