«Vor rund einem Monat wurde die Asylunterkunft im alten Teil des Alterszentrums Wier in Eb- nat-Kappel eröffnet. Die Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft mitten im Dorf Ebnat-Kappel wurde von massiven Widerständen aus der lokalen Bevölkerung begleitet. Die Kritik betrifft insbesondere auch das Verfahren bei der Eröffnung einer Flüchtlingsunterkunft: Hat doch der Ebnat-Kappler Gemeinderat die Bevölkerung weder beim Entscheid einbezogen, noch frühzeitig informiert. Das Vorgehen in Ebnat-Kappel zeigt, dass bei der Zuweisung von Flüchtlingen auf die politischen Gemeinden ein grosses Demokratiedefizit besteht.
Mietvertrag abschliessen
Die TISG, das kantonale Migrationsamt und der Bund können sogar jederzeit und überall mit privaten Vermietern einen Mietvertrag für eine Flüchtlingsunterkunft abschliessen, wodurch der Gemeinderat der Standortgemeinde weder informiert werden muss noch eine Mitbestimmungsmöglichkeit hat. Die Stimmbevölkerung schon gar nicht.
Verteilung aufgrund von Ist-Soll-Liste
Im Kanton St.Gallen erfolgt die Verteilung von Flüchtlingen auf die politischen Gemeinden anhand einer Soll-Ist-Liste, welche den Soll-Bestand anhand der Wohnbevölkerung der entsprechenden Gemeinde errechnet. In dieser Liste werden Flüchtlinge, welche in einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht sind, jedoch nur zu 40 Prozent angerechnet. Besteht in einer Gemeinde ein Bundesasylzentrum, werden diese Flüchtlinge bei der Verteilung neuer Flüchtlinge gar nicht berücksichtigt. Die Konsequenz dieser Berechnung ist, dass Gemeinden trotz Flüchtlingsunterkunft noch massiv zusätzliche Flüchtlinge aufnehmen müssen.
Vorwiegend im ländlichen Raum
Auffällig ist auch, dass die Flüchtlingsunterkünfte vorwiegend im ländlichen Raum eröffnet werden, obwohl das Ziel darin bestehen müsste, insgesamt eine gleichmässige Verteilung zu erreichen. Deshalb wäre zu wünschen, dass bei der Eröffnung von Flüchtlingsunterkünften neu die Belastung der Wahlkreise berücksichtigt würde.
Die rechtliche Grundlage für die Zuweisung von Flüchtlingen auf die politischen Gemeinden befindet sich in der Asylverordnung des Kantons St.Gallen, welche von der Regierung erlassen wird. Deshalb liegt es an der Regierung, die erwähnten Korrekturen vorzunehmen.
Fragen an die Regierung
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Hat die Regierung Kenntnis von Forderungen nach stärkerer Mitbestimmung aus der lo- kalen Bevölkerung, beispielsweise in Ebnat-Kappel?
- Wie rechtfertigt die Regierung, dass der Gemeinderat und die Bevölkerung der Standortgemeinden trotz Gemeindezuständigkeit keine Mitsprache bei der Eröffnung von Flüchtlingsunterkünften hat?
- Ist die Regierung bereit, den Gemeinderäten und der Stimmbevölkerung eine Mitsprachemöglichkeit bei der Eröffnung von Flüchtlingsunterkünften einzuräumen?
- Wie rechtfertigt die Regierung, dass Flüchtlinge, welche in Flüchtlingsunterkünften untergebracht werden, in der Soll-Ist-Liste nur zu 40 Prozent angerechnet werden?
- Wäre die Regierung bereit, die Asylverordnung entsprechend anzupassen, dass Flüchtlinge in einer Flüchtlingsunterkunft voll angerechnet werden?
- Wäre die Regierung bereit, eine gleichmässige Verteilung der Flüchtlinge auf die Wahlkreise in die Asylverordnung aufzunehmen?
- Ist die Regierung bereit, Gemeinden mit Flüchtlingsunterkünften eine pauschale Entschädigung pro Flüchtling für Sicherheits- und Infrastrukturkosten zu bezahlen?»