Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Region
22.02.2024

Wer in Tagesfamilien Kinder betreut, muss sich dafür eignen

Wer Kinder betreut, muss seine Eignung dazu bescheinigen.
Wer Kinder betreut, muss seine Eignung dazu bescheinigen. Bild: Pixabay
In einigen Mitteilungsblättern des Toggenburgs wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Betreuung in Tagesfamilien einer «Eignungsbescheinigung» bedarf.

Tagesfamilien sind eine Möglichkeit der familienergänzenden Betreuung. Sie ermöglichen eine flexible Kinderbetreuung im familiären Rahmen und in einer vertrauten Umgebung. Personen, die eine Tagesfamilienbetreuung anbieten, benötigen eine Eignungsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde.

Familiennaher Alltag

Eine Möglichkeit für die familienergänzende Bildung und Betreuung nebst Kindertagesstätten und schulergänzenden Betreuungsangeboten ist die Tagesfamilienbetreuung. Die Betreuungsperson betreut eines oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt regelmässig stundenweise, halb- oder ganztags und bietet den Kindern einen familiennahen Alltag.

Betreuung von Kindern unter 12 Jahren

Für die familienergänzende Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren im eigenen Haushalt besteht eine Meldepflicht, wenn die Betreuung regelmässig und gegen Entgelt stattfindet. Generell dürfen höchstens fünf Kinder gleichzeitig regelmässig betreut werden. Wie viele Tagespflegekinder in einer Tagesfamilie betreut werden können, hängt vom Betreuungsbedarf der Kinder, den Kompetenzen und der Wohnsituation der Betreuungsperson und den Kapazitäten für eine qualitativ gute Elternarbeit ab.

Bei der Gemeinde melden

Personen, die eine Tagesfamilienbetreuung anbieten, benötigen eine Eignungsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde und stehen unter deren Aufsicht. Es gibt freischaffende Betreuungspersonen in Tagesfamilien und solche, die bei einem Tagesfamilienverein angestellt sind. Ist die Betreuungsperson bei einem Tagesfamilienverein angestellt, ist die Einholung der Eignungsbescheinigung über den Verein sichergestellt. Freischaffende Betreuungspersonen, die noch keine Eignungsbescheinigung haben, werden gebeten, ihrer Meldepflicht nachzukommen und sich beim Sozialamt der jeweiligen Gemeinde zu melden.

MM/toggenburg24