Aufgrund von Mängeln bezüglich Tragsicherheit musste im Juni 2021 bei der Letzibrücke, welche die Dörfer Lütisburg und Ganterschwil verbindet, eine Lastbeschränkung auf 18 Tonnen und ein Mindestabstand für Lastwagen von 50 m angeordnet werden. Die erlassene Lastbeschränkung auf der Letzibrücke hatte Einschränkungen auf den Individualverkehr sowie auf den öffentlichen Busverkehr (Nachtbus) zur Folge. Die beiden Gemeinderäte haben sich seither mit möglichen Lösungen befasst. In einer Variantenstudie, erstellt durch die Schällibaum AG, Wattwil, wurden sowohl eine Verstärkung und Instandsetzung der bestehenden Brücke als auch deren Ersatz durch einen Neubau geprüft. Wie ist der Stand der Abklärungen und wie geht es nun weiter. Dies dürfte die breite Öffentlichkeit interessieren.
Noch nicht geeinigt
Die vorliegende Variantenstudie zeigt, dass sowohl eine Verstärkung und Instandsetzung der bestehenden Brücke als auch deren Ersatz durch einen Neubau möglich ist. Während bei einer Verstärkung und Instandsetzung mit Kosten von rund 3.7 Mio. Franken zu rechnen wäre, würden die Kosten für einen Neubau rund Fr. 7.8 Mio. Franken betragen. Die beiden Räte konnten sich anlässlich von zwei gemeinsamen Sitzungen noch nicht auf eine Variante einigen. Während der Gemeinderat Lütisburg eher zu einem Neubau oder Status quo tendiert, favorisiert der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil aktuell eine Verstärkung und Instandsetzung der bestehenden Brücke.
Keine Beiträge bei einer Verstärkung
Abklärungen mit dem Kanton haben ergeben, dass für eine Verstärkung und Instandsetzung keine Kantonsbeiträge zu erwarten sind. Bei einem Neubau könnten hingegen für den Teil der Brücke, welcher zur Verbesserung der heutigen Fuss- und Veloinfrastruktur beiträgt (Geh- und Radweg), Kantonsbeiträge beantragt werden. Voraussetzung für die Ausrichtung von werkgebundenen Kantonsbeiträgen wäre jedoch, dass auch die Situationen in Bezug auf die Fuss- und Veloinfrastruktur in Richtung der Dörfer Lütisburg und Ganterschwil angeschaut und verbessert würden.
Studie Fuss- und Veloverkehr
Um ein Gesamtbild und somit eine fundierte Entscheidungsgrundlage, insbesondere auch im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen zu erhalten, haben die beiden Räte die Firma Schällibaum AG mit der Erarbeitung einer Studie betreffend den Fuss- und Radverkehr von Lütisburg nach Ganterschwil beauftragt. In diesem Zusammenhang wird auch eine Verkehrsanalyse (Verkehrszählung) durchgeführt.
Bedeutende Verbindung
Den beiden Räten ist bewusst, dass es sich bei der Strasse zwischen den Dörfern Lütisburg und Ganterschwil um eine bedeutende und viel befahrene Verbindungsstrasse im unteren Toggenburg, insbesondere auch in Richtung Neckertal, handelt. Auch die negativen Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr (Nachtbusverbindung von und nach Ganterschwil) sind den Räten bekannt und müssen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund erachtet man es als zwingend notwendig, den bevorstehenden Entscheid aufgrund einer fundierten Faktenlage und unter Einbezug der Bevölkerung fällen zu können.
Mitwirkungsverfahren
Die Räte beabsichtigen in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 ein breites Mitwirkungsverfahren zu lancieren. Die Bevölkerung aber auch das Gewerbe, die Parteien sowie weitere interessierte Gruppierungen und Organisationen erhalten dabei die Möglichkeit, sich zu den verschiedenen Varianten zu äussern und ihre Ideen und Vorschläge einzubringen. Die beiden Räte sind überzeugt, mit diesem Vorgehen eine sehr gute und breit abgestützte Grundlage für einen weitsichtigen Entscheid in Bezug auf die Zukunft der Letzibrücke zu erhalten.