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20.02.2024

Mobilfunkantennen auf kantonaler Infrastruktur bündeln

Die Mitte Kantonsräte Adrian Gmür, Bütschwil, Mathias Müller, Lichtensteig und Hansruedi Thoma, Müselbach.
Die Mitte Kantonsräte Adrian Gmür, Bütschwil, Mathias Müller, Lichtensteig und Hansruedi Thoma, Müselbach. Bild: Die Mitte Toggenburg
Mit dem geänderten Raumplanungsgesetz können Mobilfunk-anlagen auch ausserhalb der Bauzone bewilligt werden. Die Toggenburger Mitte Kantonsräte Adrian Gmür, Mathias Müller und Hansruedi Thoma setzen sich mit einer Interpellation für eine Bündelung der Infrastrukturanlagen ein. Sie fordern Planung und Stellungsbezug beim Bund.

Der Bau von Mobilfunkantennen löst bei der Bevölkerung grosse Verunsicherung und Ängste aus. Dies umso mehr als diese Anlagen öfters in Wohngebieten gebaut werden und immer mehr Menschen direkt betroffen sind.

Neue Möglichkeiten für Anbieter

In den letzten Jahren war die Realisierung von Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzone nicht möglich. Nun tritt bald das angepasste Raumplanungsgesetz in Kraft. Dieses bietet wieder Perspektiven für Ausnahmen von diesem Grundsatz und neue Standortmöglich-keiten.

Gemäss Art. 24bis des geänderten Raumplanungsgesetzes (RPG) sollen Infrastruktur-anlagen soweit möglich gebündelt werden. Der Bundesrat hat dazu die entsprechenden Details zu regeln, unter welchen Voraussetzungen Mobilfunkanlagen auf bestehenden oder neuen Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzone als standortgebunden gelten. Mobilfunkanlagen können neu ausserhalb der Bauzonen bewilligt werden, sofern dieser Standort aufgrund einer umfassenden Interessen-abwägung wesentlich vorteilhafter ist als ein Standort innerhalb der Bauzonen.
Bislang haben Mobilfunkanbieter solche Standorte ausserhalb der Bauzone meist gemieden - richtigerweise mit dem Argument, dass eine Bewilligung aufgrund der gesetzlichen Grundlagen kaum zu erhalten war. Nun wird sich diese Ausgangslage ändern.

Der Verzettelung vorbeugen

Damit es zu keiner weiteren Verzettelung der Infrastruktur kommt, ist es richtig und wichtig, dass die Infrastruktur gebündelt wird, zum Beispiel auf kantonalen Bauten ausserhalb der Bauzonen oder entlang von Kantonsstrassen. Vorstellbar sind auch Standorte ausserhalb Bauzone von Versorgern wie zum Beispiel bei Wasserreservoirs, Trafostation von Elektroversorgern oder entlang von Bahnlinien.

In diesem Kontext ist auf den Bund Einfluss zu nehmen, damit der Bundesrat den neuen Art. 24bis RPBim vorstehenden Sinne auslegt. Und in diesem Sinne sollte die Regierung in der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen Stellung bezogen werden.


Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist die Regierung bereit, die Gebäude und (Infrastruktur-)Anlagen des Kantons sowie seiner Werke ausserhalb der Bauzone zur Verfügung zu stellen und damit bessere Standorte für Mobilfunkantennen zu ermöglichen, insbesondere entlang von Kantonsstrassen?
  2. Sind rechtliche Anpassungen auf kantonaler Ebene nötig, damit die Umsetzung im Sinne der obigen Ausführungen erfolgen kann?
Die Mitte Toggenburg