Die wichtigsten Punkte:
Wahl des Kantonsrats
- Sie wählen in Ihrem Wahlkreis einen Teil des Gremiums mit insgesamt 120 Personen, welche die Regionen unseres Kantons im Parlament vertreten werden.
- Abhängig von Ihrem Wohnort haben Sie ein "Büchlein" mit den Listen Ihres Wahlkreises erhalten, z. B. Wahlkreis Rheintal mit 7 Listen oder Wahlkreis Wil mit 12 Listen. Und dazu auch eine ganz leere Liste.
- Sie dürfen 1 Liste abgeben, um an der Wahl teilzunehmen.
- Trennen Sie den gewünschten Stimmzettel aus dem "Büchlein".
- Jetzt haben Sie mehrere Möglichkeiten:
a) Sie können eine ganze Liste unverändert verwenden. Dann erhält diese Liste alle Parteistimmen und die Kandidaten darauf Ihre Kandidatenstimmen.
b) Sie können eine Liste verändern, in dem Sie Namen streichen und so Zeilen leer lassen. Dann erhält jeder nicht gestrichene Kandidierende 1 Kandidatenstimme und die Partei zusätzlich die leergelassenen Parteistimmen.
c) Sie können auch Kandidierende von anderen Listen übernehmen (nennt man panaschieren). Dafür müssen Sie Positionen auf Ihrer Liste streichen, damit Sie insgesamt wieder die richtige Anzahl Kandidaten haben. Jede Kandidatenstimme nimmt so auch eine Parteistimme von seiner ursprünglichen Liste mit.
d) Sie können auch Kandidierende bevorzugen, indem Sie diese zwei Mal auf Ihre Liste schreiben (nennt man kumulieren). Steht ein Kandidat mehr als zwei Mal auf Ihrer Liste, werden überzählige Einträge gestrichen. - Wenn Sie die leere Liste verwenden, können Sie Ihre Kandidatinnen und Kandidaten selbst zusammenstellen. Damit es klar ist, am besten mit Vorname, Name und Listennummer. Auch hier gilt: jeder Kandidierende darf maximal zwei Mal auf Ihrer Liste stehen. Wichtig: Falls Sie Zeilen leer lassen, können Sie ganz oben links bei "Liste Nr." jene Listennummer hineinschreiben, die dafür die Parteistimmen erhalten soll.
- Wichtig: Alle Anpassungen (streichen und schreiben) müssen handschriftlich erfolgen. Zudem dürfen nur Kandidierende aufgeführt werden, die auf einer der Listen Ihres Wahlkreises stehen. Andere Personen sind ungültig.
- Wer ist gewählt? Vereinfacht gesagt, werden die Sitze Ihres Wahlkreises nach dem Verhältnis der Anzahl Stimmen für die Listenverbindungen bzw. Listen verteilt. Innerhalb der Listen an die Kandidierenden mit den meisten Kandidatenstimmen. Es gibt keinen zweiten Wahlgang.