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Wahlen 2024
10.02.2024

"Die Abstimmungsunterlagen habe ich erhalten: Wie gehe ich nun vor?"

Bildausschnitt Abstimmungsunterlagen Kanton St.Gallen vom 3. März 2024.
Bildausschnitt Abstimmungsunterlagen Kanton St.Gallen vom 3. März 2024. Bild: Kanton St.Gallen
Im Kanton St.Gallen wählen wir am 3. März 2024 die Regierung und den Kantonsrat für die kommenden vier Jahre. Die Stimmberechtigten in den 75 Gemeinden haben die Abstimmungsunterlagen diese Woche per Post erhalten. Vor vier Jahren betrug die Stimmbeteiligung bei den Kantonsratswahlen 32,7%. Zum Vorteil unseres demokratischen Systems sollte die Beteiligung höher sein. Beteiligen also auch Sie sich! Ist gar nicht schwer und Sie werden sich nachher darüber freuen, wenn Sie mitentschieden haben.

Die wichtigsten Punkte:

Wahl des Kantonsrats

  • Sie wählen in Ihrem Wahlkreis einen Teil des Gremiums mit insgesamt 120 Personen, welche die Regionen unseres Kantons im Parlament vertreten werden. 
  • Abhängig von Ihrem Wohnort haben Sie ein "Büchlein" mit den Listen Ihres Wahlkreises erhalten, z. B. Wahlkreis Rheintal mit 7 Listen oder Wahlkreis Wil mit 12 Listen. Und dazu auch eine ganz leere Liste.
  • Sie dürfen 1 Liste abgeben, um an der Wahl teilzunehmen.
  • Trennen Sie den gewünschten Stimmzettel aus dem "Büchlein".
  • Jetzt haben Sie mehrere Möglichkeiten:
    a) Sie können eine ganze Liste unverändert verwenden. Dann erhält diese Liste alle Parteistimmen und die Kandidaten darauf Ihre Kandidatenstimmen.
    b) Sie können eine Liste verändern, in dem Sie Namen streichen und so Zeilen leer lassen. Dann erhält jeder nicht gestrichene Kandidierende 1 Kandidatenstimme und die Partei zusätzlich die leergelassenen Parteistimmen.
    c) Sie können auch Kandidierende von anderen Listen übernehmen (nennt man panaschieren). Dafür müssen Sie Positionen auf Ihrer Liste streichen, damit Sie insgesamt wieder die richtige Anzahl Kandidaten haben. Jede Kandidatenstimme nimmt so auch eine Parteistimme von seiner ursprünglichen Liste mit.
    d) Sie können auch Kandidierende bevorzugen, indem Sie diese zwei Mal auf Ihre Liste schreiben (nennt man kumulieren). Steht ein Kandidat mehr als zwei Mal auf Ihrer Liste, werden überzählige Einträge gestrichen.
  • Wenn Sie die leere Liste verwenden, können Sie Ihre Kandidatinnen und Kandidaten selbst zusammenstellen. Damit es klar ist, am besten mit Vorname, Name und Listennummer. Auch hier gilt: jeder Kandidierende darf maximal zwei Mal auf Ihrer Liste stehen. Wichtig: Falls Sie Zeilen leer lassen, können Sie ganz oben links bei "Liste Nr." jene Listennummer hineinschreiben, die dafür die Parteistimmen erhalten soll. 
  • Wichtig: Alle Anpassungen (streichen und schreiben) müssen handschriftlich erfolgen. Zudem dürfen nur Kandidierende aufgeführt werden, die auf einer der Listen Ihres Wahlkreises stehen. Andere Personen sind ungültig.
  • Wer ist gewählt? Vereinfacht gesagt, werden die Sitze Ihres Wahlkreises nach dem Verhältnis der Anzahl Stimmen für die Listenverbindungen bzw. Listen verteilt. Innerhalb der Listen an die Kandidierenden mit den meisten Kandidatenstimmen. Es gibt keinen zweiten Wahlgang.

Kandidatenportraits Wahlkreis Wil

Wahl des Regierungsrats

  • Sie wählen ein Gremium mit 7 Personen, die unsere Regierung bilden werden.
  • Auf dem Stimmzettel "Für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Regierung" finden Sie 13 Kandidierende aufgelistet, die von Parteien und Gruppierungen nominiert wurden. Darunter "bisherige", die aktuell in der Regierung bereits Verantwortung tragen. Unten auf der Liste finden Sie 7 leere Zeilen. Hier können Sie eine oder mehrere Personen (18 Jahre und älter) aufführen, die Sie in Ergänzung zur bereits gebotenen Auswahl in der Regierung haben möchten. Diese Personen müssen klar identifizierbar sein. Schreiben Sie den Vornamen und Namen - eventuell ergänzt mit Beruf oder Wohnort, um Verwechslungen zu vermeiden - von Hand auf eine leere Zeile und kreuzen Sie das zugehörige Kästchen an.
  • Und jetzt wird es ganz wichtig: Insgesamt können Sie 1 bis 7 Kästchen ankreuzen. Jede der angekreuzten Personen erhält 1 Stimme von Ihnen. Wenn Sie weniger als 7 Kästchen ankreuzen, ist Ihre Wahl trotzdem gültig. Wenn Sie 8 oder mehr Kreuzchen setzen, ist Ihr ganzer Wahlzettel ungültig, weil die Stimmenzähler nicht wissen können, welche 7 Sie wirklich wählen wollten. Im Gegensatz zu den Kantonsratswahlen dürfen sie auch keinen Namen doppelt auf die Liste setzen. Wiederholungen werden beim Stimmenzählen gestrichen.
  • Wer ist am Schluss gewählt? Alle Kandidierenden, die das Absolute Mehr erreichen (bei 10'000 gültigen Listen wären das 5'001 Stimmen). Sollten mehr als 7 Personen das Absolute Mehr erreichen, sind die 7 mit den meisten Stimmen gewählt. Sind weniger als 7 Personen gewählt, gibt es am 14. April 2024 einen zweiten Wahlgang. Beispiel? 5 Personen erreichen das Absolute Mehr und sind gewählt. Im zweiten Wahlgang wird es also noch um die verbleibenden zwei Sitze gehen. Dabei gilt das sogenannte Relative Mehr, d. h. die beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen werden gewählt sein.
Jürg Grau / Toggenburg24