Die Hinterdorfstrasse in Wolfikon ist als Gemeindestrasse 2. Klasse eingeteilt. Die Strasse ist als Strassengrundstück Nr. 680 parzelliert.
Strassengeometrie weicht ab
Im Abschnitt der Grundstücke Nrn. 2121, 678, 679 und 1790 weicht die Strassengeometrie von der klassierten Fläche und der Parzellierung ab. Die Strasse verläuft somit teilweise über Privatgrundstücke. Für die Neuklassierung der bereits bestehenden, jedoch bisher nicht klassierten
Strassenfläche wurde ein Teilstrassenplan erarbeitet. Bauliche Massnahmen sind nicht vorgesehen. Es handelt sich lediglich um eine Erweiterung der Klassierung.
Mitwirkungsverfahren
Zu diesem Teilstrassenplan Erweiterung Hinterdorfstrasse Nr. 2031 wird ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt (vgl. Amtliche Bekanntmachung). Innert der angesetzten Frist besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden direkt angeschrieben.