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Lütisburg
06.02.2024

Lütisburg: «Steuerfusserhöhung ist unumgänglich»

Die geplante Mühlaubrücke schlägt sich mit einer Steuerfusserhöhung von 2 bis 4 Prozenten nieder.
Die geplante Mühlaubrücke schlägt sich mit einer Steuerfusserhöhung von 2 bis 4 Prozenten nieder. Bild: Gemeinde Kirchberg
Sie müsse wegen anstehender Hauptinvestitionen den Steuerfuss erhöhen, schreibt die Gemeinde Lütisburg in einer Mitteilung. Um wieviel, zeigt sich nach der definitiven und ausführlichen Finanzplanung und der Prüfung der Rechnung 2023 durch die Bürgerschaft. Die derzeitigen Annahmen bewegen sich zwischen 26 und 34 Steuerprozenten.

Die Finanzplanung wurde aufgrund der Jahresrechnung 2023 und des Budgets 2024 erstellt. Die Erfolgsrechnung weist insbesondere in den Bereichen Bildung und Soziale Sicherheit höhere Ausgaben aus (rund 1.7 Mio. Franken).

Hauptinvestionen und Eigenkapital

Die geplanten Hauptinvestitionen (insbesondere Mehrzweckhalle, Hallenbad und Mühlaubrücke) wurden berücksichtigt. Die Sanierung oder der Neubau der Letzibrücke ist in der Finanzplanung nicht enthalten (Ausführungszeitpunkt voraussichtlich erst nach 2027). Die Finanzplanung zeigt, dass bei gleichbleibendem Steuerfuss von 115 % das Eigenkapital Ende des Jahres 2028 aufgebraucht wäre.

Kaum mehr flüssige Mittel

Festzuhalten ist, dass bereits im Jahr 2024 aufgrund des Ergebnisses (Verlust von Fr. 2'713'000.–) eine Steuerfusserhöhung in Erwägung gezogen werden muss (ein Steuerprozent entspricht Fr. 27'000.–). Dank des aktuell noch hohen Eigenkapitals (per 31.12.2023: Fr. 8'483'000.–) kann der Verlust dem Eigenkapital belastet werden. Es wird festgehalten, dass die Politische Gemeinde Lütisburg per Ende 2023 «nur» noch über flüssige Mittel in der Höhe von netto rund Fr. 1'200'000.–verfügt.

Steuerfusserhöhung unumgänglich

Derzeit liegt der Steuerfuss bei 115 Prozent. Nach Tätigung der geplanten Hauptinvestitionen ist eine Steuerfusserhöhung definitiv unumgänglich, wie es in der Gemeindemitteilung heisst. Objektbezogene Kosten in Steuerprozenten:

  • Neubau Mehrzweckhalle 15-17 %
  • Hallenbad (nur Sanierung) 4-6 %
  • Mühlaubrücke 2-4 %
  • Letzibrücke 5-7 %

Zu berücksichtigen ist, dass bei der Finanzplanung die Angaben zum Teil auf Schätzungen beruhen und die Entwicklungen teilweise nur schwer vorhersehbar sind. Es versteht sich von selbst, dass sich die Rahmenbedingungen jederzeit ändern können. Die definitive und ausführliche Finanzplanung wird der Bürgerschaft nach der Prüfung der Jahresrechnung 2023 durch die externe Revisionsstelle gemäss Gemeindegesetz zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Gemeindekanzlei Lütisburg