Für die Erschliessung des Gebiets Hof (Wohnzone W3 und Kernzone K3) ist eine neue Strasse, die Albert- Edelmann-Strasse vorgesehen. Die Strassenerschliessung erfolgt ab der Ebnater-strasse in süd-westlicher Richtung nach dem Grundstück Nr. 208 entlang der Parzellengrenze der Grundstücke Nr. 3228 und 3393. Die neue Erschliessungsstrasse dient dr Überbauung des Grundstücks Nr. 3228 und der künftigen Erschliessung des Grundstücks Nr. 3393. Das Grundstück Nr. 3228 steht im Eigentum der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel.
Vertragliche Regelung
Zusammen mit der verkehrstechnischen Erschliessung werden auch die Trennsystemkanäle (Regenwasser und Schmutzwasser) sowie weitere Werkleitungen in der Strasse realisiert. Im Rahmen des Budgets 2023 wurde der Kredit in der Höhe von Fr. 405'000.– für den Bau der Erschliessungsstrasse genehmigt. Die Beteiligung der Grundeigentümerin des Grundstücks Nr. 3393 an den Erschliessungskosten wurde vertraglich geregelt. Aus diesem Grund kann auf die Durchführung des Kostenverlegungsverfahrens nach Strassengesetz verzichtet werden.
Albert-Edelmann-Strasse
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die neue Strasse den Namen "Albert-Edelmann-Strasse" erhält. Albert Edelmann, 1886-1963, war von 1906-1952 Gesamtschullehrer im Dicken in Ebnat. Er war neben seiner Tätigkeit als Lehrer zugleich Maler und Förderer von lokalem, teils vergessenem Volks- und Kulturgut. Insbesondere bemühte er sich um die Pflege des bäuerlichen Kulturschaffens (u.a. Wiederbelebung der Toggenburger Bauernmalerei), um die Neuerschliessung alter Volkslieder und Instrumente und das Sammeln von Einrichtungsgegenständen.
Gründer des Ackerhus
Weiter war er Gründer des Toggenburger Heimatmuseums Ackerhus in Ebnat-Kappel und der Albert-Edelmann-Stiftung sowie Verfasser mehrerer Mundartdramen. Nun wird rund 60 Jahre nach dem Tod von Albert Edelmann dieser prägenden Persönlichkeit ein Strassenname gewidmet. Die Benennung einer Strasse zu seinen Ehren wurde durch den Kulturverein Ackerhus angeregt.
Strasse liegt öffentlich auf
Der Gemeinderat hat am 11. Januar 2024 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt: Teilstrassenplan Erschliessung Hof (Albert-Edelmann-Strasse) Für die Erschliessung des Gebiets Hof (Wohnzone W3 und Kernzone K3) ist eine neue Strasse, die Albert-Edelmann-Strasse vorgesehen. Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab 2. Februar 2024 bis 4. März 2024 im Gemeindehaus (Eingangsbereich) zur Einsichtnahme auf.
Antrag muss enthalten sein
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.