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Neckertal
31.01.2024

Oberhelfenschwiler Schutzverordnung Natur und Landschaft liegt auf

Hecken sind nicht nur praktisch als Sicht- und Lärmschutz, sondern auch Lebensraum für Tiere.
Hecken sind nicht nur praktisch als Sicht- und Lärmschutz, sondern auch Lebensraum für Tiere. Bild: AdobeStock
Die neue Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz für den Grundbuchkreis Oberhelfenschwil ist zur öffentlichen Auflage bereit.

Die Verordnung umfasst insbesondere den Schutz von Naturschutzgebieten, Hecken, Lebhägen, Ufergehölzen, Einzelbäumen, Biotopen  und so weiter. Sie ersetzt die bestehende Schutzverordnung der Gemeinde Oberhelfenschwil.

Zeitintensiv

Die Aufarbeitung der neuen Grundlagen wurde auf die Scherrer Ingenieurbüro AG übertragen und erforderte komplexe und zeitintensive Detailabklärungen. Das Mitwirkungsverfahren wurde in der damaligen Gemeinde Oberhelfenschwil vom 18. August bis 16. September 2022 durchgeführt. Dazu wurde am 29. August 2022 an einer öffentlichen  Orientierungsversammlung über die Schutz verordnung  orientiert. Sämtliche Bewirtschafter wurden persönlich angeschrieben und orientiert. Eine kantonale Vor prüfung hat ebenfalls  stattgefunden.

Erkenntnisse eingearbeitet

Erkenntnisse aus dem Mitwirkungsverfahren und aus der Vorprüfung wurden durch den Gemeinderat gesichtet und wo möglich in die Plan- und Reglementunterlagen eingearbeitet. Im letzten Jahr wurden infolge Fusion der Gemeinden Oberhelfenschwil und Neckertal noch die Grenzbereiche bereinigt und aufeinander abgeglichen. Die neue Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz für den Grundbuchkreis Oberhelfenschwil ist nun zur öffentlichen Auflage bereit. Die Auflagefrist ist vom 29. Januar bis am 28. Februar 2024.

Gemeindekanzlei Neckertal