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Neckertal
29.01.2024

Anpassungen bei zwei Baureglementen im Neckertal

Anpassungen beim Baureglement alt Neckertal und Oberhelfenschwil werden dem fakultativen Referendum unterstellt.
Anpassungen beim Baureglement alt Neckertal und Oberhelfenschwil werden dem fakultativen Referendum unterstellt. Bild: Gemeindekanzlei Neckertal
Das Baureglement des Grundbuchkreises Hemberg liegt rechtskräftig vor, die beiden anderen werden revidiert. Oberhelfenschwil und Neckertal alt werden angepasst und werden dem fakultativen Referendum unterstellt, auch wenn Einsprachen eingingen.

Die neue Gemeinde Neckertal verfügt über drei verschieden lautende Baureglemente. Dies ist dem Umstand der Fusion geschuldet und kann zurzeit nicht geändert werden. Das Baureglement des Grundbuchkreises Hemberg liegt rechtskräftig vor, die beiden anderen sind in der Revision.

Bei Rekursen ist die Gemeinde zuständig

Aufgrund einer Praxisänderung im Kanton ist es nun so, dass bei Rekursen gegen Entscheide der Baukommission (z.B.  Baubewilligungen, Einspracheentscheide etc.), nicht mehr der Kanton zuständig ist, sondern der Gemeinderat. Dies bei Fällen aus den ehemaligen Gemeinden Oberhelfenschwil und «alt» Neckertal. In Hemberg ist im Baureglement der Rekurs an den Kanton ausdrücklich erwähnt und geregelt. Auch in den zukünftigen Baureglementen der beiden Grundbuchkreise alt Neckertal und Oberhelfenschwil ist diese Regelung dann vorhanden.

Unglücklich: Zweimal über den gleichen Sachverhalt entscheiden

Rekurse der Baukommission müssen also vom Gemeinderat behandelt werden. Dies führt dazu, dass auf Stufe Gemeinde zweimal über den gleichen Sachverhalt entscheiden muss, was aus verschiedenen Gründen unglücklich ist. Erstens müssen drei der sieben  Gemeinderäte in den Ausstand, weil sie schon in der Baukommission entschieden haben, zweitens ist die Glaubwürdigkeit des Gemeinderatsentscheides schwierig zu begründen.

Anpassungen vorgenommen

Der Gemeinderat hat deshalb am 22. August 2023 beschlossen, die beiden «alten» und in Revision befindlichen Baureglemente der Gemeinde Oberhelfenschwil und der Gemeinde «alt» Neckertal wie folgt anzupassen: Alt Neckertal: Art. 2 Abs. 4 (neu): Verfügungen und Entscheide der Baukommission können unmittelbar an die kantonale Rekursinstanz weitergezogen werden, Verfügungen der  Bauverwaltung an den Gemeinderat. Bei Oberhelfenschwil: Art. 3 Abs. 3 (neu) Verfügungen und Entscheide der Baukommission können unmittelbar an die kantonale Rekursinstanz weitergezogen werden, Verfügungen der Bauverwaltung an den Gemeinderat.

Fünf Einsparchen gingen ein – abgewiesen

Darüber wurde vom 2. Oktober bis 2. November 2023 das Mitwirkungsverfahren ohne Rückmeldungen und vom 27. November bis 27. Dezember 2023 die öffentliche Auflage durchgeführt. Gegen die Änderung der Baureglemente sind fünf Einsprachen eingegangen. Am 16.01.2024 hat der Gemeinderat Neckertal die Einsprachen behandelt und abgewiesen. Bevor nun ein Rekurs gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderats möglich ist, ist das fakultative Referendum gemäss Art. 36 f. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) durchzuführen. Bei rechtmässigem Zustandekommen des Referendums findet über den Sachverhalt eine Urnenabstimmung statt.

Quorum von 300 Unterschriften

Die Referendumfrist dauert 40 Tage und zwar vom 29. Januar bis 8. März 2024. Gegenstand ist die Anpassung beim alten Neckertaler Baureglement sowie die Anpassung im Baureglement Oberhelfenschwil. Das Quorum beträgt 300 gültige Unterschriften. Einsicht in die Unterlagen gibt es bei der Ratskanzlei in Mogelsberg oder auf neckertal.ch.

Gemeindekanzlei Neckertal