Nun liegt der Entscheid gemäss Art. 20 ff. Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1) öffentlich auf.
Fünf neue Ortsbürger
Der Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, hat folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, erteilt: Familie Sven Markus Ziemer, 25.12.1969, von Deutschland, Romana Ziemer, 26.04.1984, von Tschechien, Toni Ziemer, 21.02.2009, von Deutschland, Emil Ziemer, 16.12.2010, von Deutschland, und Marie Ziemer, 28.10.2014, von Deutschland, wohnhaft Obere Plattenweidstrasse 16, 9657 Unterwasser.
Bedingungen erfüllt
Der Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, hat den obigen Personen das Bürgerrecht erteilt. Er stellt fest, dass die Gesuchsteller für die Einbürgerung geeignet sind (Art. 12 ff. Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht) und die formellen und materiellen Bedingungen dazu erfüllen.
Einsprachemöglichkeit
Der Einbürgerungsbeschluss und das Auflagedossier liegen während 30 Tagen, vom 29. Januar 2024 bis zum 28. Februar 2024, bei der Gemeinderatskanzlei, 9656 Alt St. Johann, zur Einsichtnahme auf. Gegen den Einbürgerungsbeschluss können die in der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann Stimmberechtigten innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, erheben.