Im Rahmen einer Betriebsentwicklung beabsichtigt die Firma Wohlgensinger AG im Aufeld, Mosnang den Bau eines neuen Produktions- und Verarbeitungsgebäudes. Gemeinsam mit der Gemeinde hat sich die Firma Wohlgensinger AG mit einer Standortevaluation auseinandergesetzt. Re sultierend aus diesem Prozess wird die Realisierung eines Neubauprojektes auf dem Grundstück Nr. 907 anvisiert.
Landwirtschaftszone einzonen
Dieses Grundstück befindet sich in der Gewerbe-Industriezone. Für das geplante Projekt ist zudem eine Einzonung von Landwirtschaftsland notwendig. Die Firma Wohlgensinger AG hat in einem durch die Gemeinde und Raumplanungsbüro begleiteten Prozess und unter Einbezug von kantonalen Amtsstellen ein Richtprojekt erarbeitet. Für die Betriebserweiterung ist die Erarbeitung eines Sondernutzungs- und Teilzonenplans notwendig. Ausserdem gilt es am vorliegenden Standort die Feststellung der Waldgrenze zu definieren.
Sondernutzungsplan ist nötig
Die Erarbeitung eines Sondernutzungsplans ist – neben der Einzonung einer Teilfläche – insbesondere aufgrund von betrieblich notwendigen Abweichungen der Regelbauweise erforderlich. Damit mit einem Sondernutzungsplan über die Regelbauweise hinausgehende Bestimmungen begründet und bewilligt werden können, müssen darin auch Mehrqualitäten gegenüber der Regelbauweise planungsrechtlich verbindlich festgeschrieben werden. Der Gemeinderat begrüsst und unterstützt die Betriebserweiterung der Firma Wohlgensinger AG in der Gemeinde Mosnang.
Federführung liegt bei der Gemeinde
Da es sich um ein öffentliches Planverfahren handelt, obliegt die Federführung der Gemeinde. In einem nächsten Schritt steht das öffentliche Mitwirkungsverfahren an. Parallel wurde das Dossier den kantonalen Amtsstellen zur Vorprüfung zugestellt. «Gerne informieren wir die interessierte Bevölkerung am 15. Februar 2024 an einem Informationsanlass über das beabsichtigte Neubauprojekt und das bevorstehende Verfahren», schreibt die Behörde.