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Kirchberg
25.01.2024

Bazenheid: Kreisgericht verfügt über Abstellverbot bei der Schulanlage Neugasse

Die Schulanlagen Neugasse dürfen nicht mehr zum Parkieren von Fahrzeugen verwendet werden.
Die Schulanlagen Neugasse dürfen nicht mehr zum Parkieren von Fahrzeugen verwendet werden. Bild: screenshot/geoportal.ch
Das Kreisgericht Toggenburg erlässt Verbot: Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Schulareal Neugasse Bazenheid soll nicht mehr erlaubt sein, mit wenigen Ausnahmen.

Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 465, Kirchberg, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten. Berechtigt sind Benutzer und Besucher der Schulanlagen und des Familienzentrums Neugasse.

Einsprache bedarf keiner Begründung

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation und An-
bringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.

Gemeindekanzlei Kirchberg