Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 465, Kirchberg, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten. Berechtigt sind Benutzer und Besucher der Schulanlagen und des Familienzentrums Neugasse.
Einsprache bedarf keiner Begründung
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation und An-
bringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.