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Kirchberg
25.01.2024

Kirchberg hebt Überholverbot auf

Gegen die Verkehrsanordung der Gemeinde Kirchberg aknn das Rechtsmittel ergriffen werden.
Gegen die Verkehrsanordung der Gemeinde Kirchberg aknn das Rechtsmittel ergriffen werden. Bild: wikimedia
Das Überholverbot auf der Kirchberger Fürstenlandstrasse, an der Gemeindegrenze zu Rickenbach, soll aufgehoben werden. Die Verkehrsanordung kann mit einem Rekurs angefochten werden.

Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV
(SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung(en) für Kirchberg, Fürstenlandstrasse, Gemeindegrenze Rickenbach b. Wil bis neue Stelzstrasse: Die Aufhebung der Verfügung vom 3. April 1984, «Überholverbot» im Zusammenhang mit den umgesetzten baulichen Anpassungen.

Rechtsmittel

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die
Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

Polizeikommando