Die Anforderungen an die Wasserversorgung in den Gemeinden haben in den vergangenen Jahren laufend zugenommen. Dies betrifft technische wie aber auch administrative Belange und gilt für Organisationen ungeachtet ihrer Grösse. Ehren- und nebenamtlich tätige Gremien sind damit stark gefordert. Vor diesem Hintergrund haben die Verwaltungsräte der beiden Wasserversorgungen in Wildhaus-Alt St. Johann beschlossen, ihre Strukturen anzupassen und damit Grundlagen für die langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung im oberen Toggenburg zu definieren.
Seit Jahrzehnten für öffentliche Aufgabe zuständig
In der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann sind die Dorfkorporation Wildhaus (DKW) und die Wasserkorporation Alt St. Johann-Unterwasser (WKAU) für die Versorgung der politischen Gemeinde mit Trink-, Brauch- und Löschwasser zuständig. Seit Jahrzehnten sind sie für diese öffentliche Aufgabe zuständig und erfüllen alle technischen und administrativen Anforderungen. Sie arbeiten zusammen und sorgen mit einer gemeinsamen Leitzentrale für die Bereitstellung der Versorgung.
Kommunale Herausforderungen
Zukünftig ist eine gesamtheitliche Ausbauplanung der Infrastruktur in der politischen Gemeinde nötig, unabhängig der Korporationsgrenzen. Damit wird die Versorgungssicherheit erhöht.
Die Herausforderungen an Korporationen sind sehr komplex und steigen laufend. Der Anspruch der Kunden an Zuverlässigkeit und Information nimmt zu. Sie erwarten einheitliche Tarife und gleiche Anschlussbedingungen. Auch der Kostendruck steigt und mögliche Synergien aus den einzelnen Korporationen sollten genutzt werden.
Regionale Herausforderungen
Seit einigen Jahren beschäftigen sich die Wasserversorgungen neben der Sicherung der Investitionen in Netze und Anlagen auch mit der langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung in der Region. Diese Thematik wird über die Gemeindegrenze hinweg in Zusammenarbeit mit anderen Versorgern behandelt und soll die Wasserversorgung in Krisensituationen, in Trockenperioden sowie bei Störungen sicherstellen. Daneben sind die Richtlinien des Schweizerischen Fachverbands für Wasser, Gas und Wärme (SVGW) einzuhalten.
Diese und weitere kantonale Anforderungen müssen durch die Versorgungsorganisationen ungeachtet ihrer Grösse gewährleistet werden. Die permanente Sicherstellung der Versorgung verlangt eine ununterbrochene technische Überwachung, welche durch die beiden Brunnenmeister wahrgenommen wird. Gegenseitige Stellvertretungen sichern die Funktion auch bei Abwesenheiten. Künftige Entwicklungen wie z.B. die die bereits erwähnte Erfüllung von SVGW-Richtlinien, Anpassungen des Wasserreglements, Szenarien für Notlagen erweitern den Aufgabenkreis stetig.
Personelle Mutationen wie Pensionierungen oder Nachfolgelösungen sind aufgrund der Korporationsgrösse und des Fachkräftemangels schwierig umzusetzen oder generieren beträchtliche Kostenfolgen.
Regionale Entwicklung der Wasserversorgung
Zusammen mit der Gemeinde Nesslau wurde erkannt, dass die dargelegten heutigen und künftigen Anforderungen idealerweise in enger Zusammenarbeit erfüllt werden. Die gemeinsame Vision lautet: Regionale Wasserversorgung im oberen Toggenburg. Es wurden dazu verschiedene Optionen geprüft. Dabei zeigte es sich, dass mit den bestehenden Strukturen eine gemeindeübergreifende Organisation nicht realisiert werden kann.
Einbezug der Gemeinde
Die Diskussionen zur langfristigen Entwicklung der Wasserversorgung in der Region wurde auch unter Einbezug der Gemeinde geführt, zumal die politische Gemeinde die Verantwortung für die Sicherheit der Wasserversorgung trägt. Es ist zielführend, die beiden Korporationen nicht nur zusammenzulegen, sondern sie gleichzeitig in die politische Gemeinde zu integrieren (Inkorporation). Zur Sicherung des Know-hows soll die Führung der Wasserversorgung in einer möglichst eigenständigen Organisationsform agieren. Dabei wird eine Wasserkommission die operative Führung übernehmen und im Rahmen eines Pflichtenheftes für die Umsetzung des Unterhalts wie auch der Investitionen zuständig sein. In einem späteren Schritt können gemeindeübergreifende Strukturen geschaffen werden.
Stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anlässlich der beiden Bürgerversammlungen im Frühjahr 2024 der Eingliederung in die Gemeinde zu, unterstellt die Gemeinde die beiden Inkorporationsvereinbarungen dem fakultativen Referendum. Wird es nicht ergriffen, wird die Inkorporation der beiden Korporationen in die politische Gemeinde per 1. Januar 2025 mit Start der neuen Legislatur vollzogen.
Informationsveranstaltung am 9. Februar 2024
Zur Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der bei- den Korporationen findet am Frei- tag 9. Februar 2024 im Chuchitobel eine Veranstaltung statt. Anlässlich der Bürgerversammlungen der DKW und der WKAU im Frühjahr 2024 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der beiden Korporationen über die Inkorporation in die politische Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann entscheiden.