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Ebnat-Kappel
22.01.2024

In Ebnat-Kappel liegen zwei Teilstrassenpläne auf

Oberer Steinenbach 2702 (roter Ring) mit Steinenbachweg.
Oberer Steinenbach 2702 (roter Ring) mit Steinenbachweg. Bild: screenshot/geoportal.ch
Im Zusammenhang mit einem Umbau und der Erweiterung der Scheune, einem Anbau eines Milchviehstalls sowie dem Umbau eines Anbindestalles zur Schweinezucht im oberen Steinenbach 2702 soll die Klassierung dritter Klasse des Steinenbach-und des Rütiwegs aufgehoben werden.

Der Gemeinderat hat am 11. Januar 2024 ge- mäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kanto- nalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan Steinenbachweg

Im Zusammenhang mit dem Baugesuch 2023-169, Anbau Milchviehlaufstall, Umbau Anbindestall zu Schweinezucht, soll der Ver- lauf des Steinenbachwegs Nr. 3060, Gemein- destrasse 3. Klasse, verändert und der Stei- nenbach-Thurweg Nr. 7207, Weg 3. Klasse, aufgehoben werden.

Zudem hat der Gemeinderat hat am 30. November 2023 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; ab- gekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan Rütiweg

Im Zusammenhang mit dem Baugesuch 2023-154, Umbau und Erweiterung Scheune, soll der Rütiweg Nr. 7226, Weg 3. Klasse, aufgehoben werden.

Einsprachemöglichkeit

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstras- senplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab 17. Januar bis 15. Februar 2024 im Gemein- dehaus (Eingangsbereich) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, Hof- strasse 1, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache er- heben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Gemeindekanzlei Ebnat-Kappel