Der Gemeinderat hat am 11. Januar 2024 ge- mäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kanto- nalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:
Teilstrassenplan Steinenbachweg
Im Zusammenhang mit dem Baugesuch 2023-169, Anbau Milchviehlaufstall, Umbau Anbindestall zu Schweinezucht, soll der Ver- lauf des Steinenbachwegs Nr. 3060, Gemein- destrasse 3. Klasse, verändert und der Stei- nenbach-Thurweg Nr. 7207, Weg 3. Klasse, aufgehoben werden.
Zudem hat der Gemeinderat hat am 30. November 2023 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; ab- gekürzt StrG) genehmigt:
Teilstrassenplan Rütiweg
Im Zusammenhang mit dem Baugesuch 2023-154, Umbau und Erweiterung Scheune, soll der Rütiweg Nr. 7226, Weg 3. Klasse, aufgehoben werden.
Einsprachemöglichkeit
Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstras- senplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab 17. Januar bis 15. Februar 2024 im Gemein- dehaus (Eingangsbereich) zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, Hof- strasse 1, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache er- heben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.