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Kirchberg
19.01.2024

Kirchberger Ortsplanungsrevision verzögert sich

Der Kirchberger Weiler Bäbikon.
Der Kirchberger Weiler Bäbikon. Bild: Gemeindekanzlei Kirchberg
Aufgrund struktureller Änderungen musste das Auftragsverhältnis mit dem bestehenden Planungsbüro für die Bearbeitung der Ortsplanungsrevision aufgelöst werden. Neu wurde der Auftrag an die ERR Raumplaner AG aus St. Gallen übergeben.

Am 1. Oktober 2017 ist das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen in Kraft getreten. Die Zonenpläne und Baureglemente der politischen Gemeinden sind innert zehn Jahren an das neue Recht anzupassen. Für die Revision der Richtplanung hat die Politische Gemeinde Kirchberg Ende 2018 eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Planungsbüro ewp AG und der Atelier Bottlang AG, beide mit Sitz in St. Gallen, beauftragt. Der Auftrag für die Ortsplanungsrevision wurde zum Abbau von Schnittstellen direkt der ewp AG vergeben.

Auftragsverhältnis aufgelöst

Im Sommer 2023 hat die ewp AG über geplante strukturelle Änderungen informiert, nach denen der Auftrag der Politischen Gemeinde Kirchberg kapazitätstechnisch nicht mehr gestemmt hätte werden können. Folglich musste das Auftragsverhältnis aufgelöst und ein neues Planungsbüro gesucht werden. Mit der ERR Raumplaner AG, St. Gallen, konnte nun ein neues, erfahrenes Raumplanungsbüro gefunden und mit der weiteren Bearbeitung der Ortsplanungsrevision beauftragt werden.

Verzögerungen um Monate

Durch die Auflösung des Auftragsverhältnisses mit der ewp AG und dem Wechsel zu einem neuen Planungsbüro ergibt sich eine mehrmonatige Verzögerung im Planungsprozess. Eine öffentliche Information zu Baureglement und Zonenplan noch im Herbst 2023 konnte dadurch nicht durchgeführt werden. Ein neuer Zeitplan wird zusammen mit der ERR Raumplaner AG zu Beginn des Jahres ausgearbeitet.

Gemeindekanzlei Kirchberg