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18.01.2024

Kanton: In der Badi darf neu Alkohol getrunken werden

In Badibeizen wie hier im Milchhüsli an den Drei Weihern soll bald Alkohol ausgeschenkt werden dürfen.
In Badibeizen wie hier im Milchhüsli an den Drei Weihern soll bald Alkohol ausgeschenkt werden dürfen. Bild: kneipp.ch
Betriebe in Schwimm- oder Strandbädern sollen in Zukunft Alkohol ausschenken dürfen. Die St. Galler Regierung hat dafür eine Anpassung des Gastwirtschaftsgesetzes ausgearbeitet. Sie setzt damit das Anliegen der Motion «Alkoholverbot in der Badi aufheben» aus dem Kantonsrat um.

Für Betriebe in Schwimm- oder Strandbädern dürfen heute keine Gastwirtschaftspatente mit Berechtigung zum Alkoholausschank erteilt werden. Dies möchte der Kantonsrat ändern: In der Herbstsession 2023 hat er die Motion 42.22.20 «Alkoholverbot in der Badi aufheben» mit 105 Ja- zu 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

Verbot wird aufgehoben

Damit hat der Kantonsrat die Regierung beauftragt, eine entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten. Das Alkoholausschankverbot für gastgewerbliche Betriebe in Schwimm- und Strandbädern soll aufgehoben werden.

Die Regierung unterbreitet nun dem Kantonsrat die Botschaft und den Entwurf zum III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird das Anliegen der Motion vollständig umgesetzt.

pd/jos