Gemeinderat und Verwaltung sind seit einigen Jahren damit beschäftigt, die raumplanerischen Grundlagen der Gemeinde Wattwil auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die Ortsplanung ist ein langfristiges Planungs- und Steuerungsinstrument der räumlichen Entwicklung eines Gemeinwesens. Der Betrachtungshorizont der Richtplanung beträgt 15 bis 25 Jahre und diese wurde 2022 erlassen. Nun folgt die Aktualisierung der Zonenplanung mit einer Wirkung auf etwa 10 bis 15 Jahre.
Auf stabile Grundlage stellen
Das geltende Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (PBG) stammt aus dem Jahr 2017. Es verpflichtet die Gemeinden, ihre Ortsplanung innert zehn Jahren zu überarbeiten. Kurz nach dessen Inkraftsetzung wurden in bereits drei Nachträgen massgebliche Präzisierungen und Anpassungen vorgenommen (bspw. Regelung Grenzabstände / Schwerpunktzonen / Möglichkeiten der Sondernutzungspläne usw.). Es war deswegen angezeigt, diese Nachträge abzuwarten, um die gemeindeeigene Ortsplanung auf stabilen Grundlagen fertigzustellen.
Inputs gesammelt
Der Zonenplan von Wattwil stammt aus dem Jahr 1999, derjenige von Krinau aus dem Jahr 2003, und das Baureglement wurde letztmals 2015 im Zusammenhang mit der Gemeindevereinigung nachgeführt. Auf Basis der übergeordneten und bereits erarbeiteten kommunalen Grundlagen (kommunaler Richtplan, Schutzverordnungen) ist nun der so genannte Rahmennutzungsplan den neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Gemeinderat hatte in diesem Zusammenhang zu einem früheren Zeitpunkt den Input aus der Bevölkerung und dem Gewerbe mit den Zentrums-Workshops oder der öffentlichen Mitwirkung zum Richtplan (inkl. Innenentwicklung) gesammelt.
Behördeverbindlich
Der kommunale Richtplan wurde erarbeitet und im Juni 2022 durch den Gemeinderat erlassen. Anfang Mai 2023 wurde dieser vom kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen (AREG) zur Kenntnis genommen. Dieser ist behördenverbindlich und bildet die Grundlage für die Überarbeitung der Ortsplanung, welche Sache der Politischen Gemeinde Wattwil ist.
Grundeigentümerverbindlich
Darauf basierend legt der Rahmennutzungsplan, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, durch Ausscheidung von Nutzungszonen (Bauzonen, Landwirtschaftszonen, Schutzzonen) grundeigentümerverbindlich die mögliche Verwendung fest und umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Es wird damit festgelegt, wo, was und wie gebaut oder genutzt werden kann. Für einzelne Gebiete, für Bauten und Anlagen mit besonderer räumlicher Wirkung, wird die Nutzungsplanung ergänzt. In einem Sondernutzungsplan werden sodann mögliche Abweichungen vom Rahmennutzungsplan orts- und objektspezifisch geregelt.
Weiteres Mal mitwirken
Die Vorarbeiten für die neue Rahmennutzungsplanung konnten abgeschlossen werden. Die Bevölkerung ist ein weiteres Mal eingeladen, sich zur räumlichen Entwicklung zu beteiligen und zu äussern. Mit der Mitwirkung besteht die Gelegenheit, konkrete Vorschläge anzubringen, kritische Fragen zu stellen und allfällige Änderungen zu beantragen. Die Gesamtrevision der Ortsplanung wird anlässlich einer öffentlichen Informations-Veranstaltung am Donnerstag, 18. Januar 2024, vorgestellt und anschliessend das Mitwirkungsverfahren eröffnet.
Bis Mitte Mai
Angesichts des Umfangs und der möglichen Betroffenheit auf die Bewohnenden und Grundeigentümer wird eine Laufzeit zur Mitwirkung bis Mitte Mai 2024 angesetzt. Zudem besteht im Frühling 2024 die Gelegenheit, sich persönlich an Bürgergesprächen vertieft zu informieren und mit Experten und Behördenvertretern zu sprechen. In der darauffolgenden Auswertung werden die vorgebrachten Aspekte geprüft und über deren Berücksichtigung entschieden. Nach erfolgter Auswertung und Berücksichtigung der Mitwirkungseingaben ist vorgesehen, die Gesamtrevision der Ortsplanung im Herbst/Winter 2024 öffentlich aufzulegen.