Im Rahmen der Entwicklungsplanung des gemeindeeigenen Alters- und Pflegeheims gehören neben den mittel- und langfristigen strategischen Ausrichtungen über die Führung und Aufsicht der Institution auch die Überprüfung der konzeptionellen Grundlagen. Diese standen im Fokus der Jahresziele 2022–2023. Aus dieser Überprüfung resultiert eine Anpassung des Betriebsreglements. Neben redaktionellen Anpassungen soll die Kompetenz für die Genehmigung der Taxordnung vom Gemeinderat an die Betriebskommission übertragen werden.
Politische Gemeinde ist Eigentümerin
Das Betriebsreglement regelt die Rechtsform des Alters- und Pflegeheims Hofwis als ein unselbständiges öffentlich-rechtliches Gemeindeunternehmen im Sinne von Art. 127 ff. des Gemeindegesetzes. Es bezeichnet die politische Gemeinde Mosnang als Eigentümerin und Trägerin des Alters- und Pflegeheims Hofwis und stattet deren Organe mit den entsprechenden Kompetenzen und Aufgaben aus.
Der Fokus der Jahresziele 2022–2023 seitens der Betriebsleitung lag auf der Überprüfung sämtlicher vorhandener und allfällig neu zu erstellenden konzeptionellen Grundlagen. So konnte neben internen konzeptionellen Dokumenten im Sommer 2023 auch das überarbeitete Leitbild verabschiedet werden.
Taxordnung soll neu von der Betriebskommission genehmigt werden
Als Abschluss der Überarbeitung der konzeptionellen Grundlagen wurde auch das Betriebsreglement einer Überprüfung unterzogen. Das aktuelle Reglement ist seit 10 Jahren in Kraft und benötigte einige redaktionelle Anpassungen. Als wesentliche Veränderung soll neu die Kompetenz für die Genehmigung der Taxordnung vom Gemeinderat an die Kommission übertragen und entsprechend die Artikel 4 und 5 des Betriebsreglements angepasst werden.
Die Taxordnung richtet sich nach den Betriebskosten, der vom Kanton überprüften Kostenstellenrechnung sowie Branchenempfehlungen und dem Vergleich zu den übrigen Heimen der Region. Es findet eine jährliche Überprüfung und allfällige Anpassung statt. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Betriebskommission ab 2024 abschliessend über die Taxordnung befinden und die Genehmigung durch den Gemeinderat entfallen soll.
Der Gemeinderat hat das überarbeitete Betriebsreglement genehmigt. Es wird vom 13. Januar bis 21. Februar 2024 dem fakultativen Referendum unterstellt.