Die neue Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz ist in Nesslau zur öffentlichen Auflage bereit. Die Verordnung umfasst insbesondere den Schutz von Naturschutzgebieten, Hecken, Lebhägen, Ufergehölzen, Einzelbäumen, Trockenmauern, Biotopen, Lebensraum- und Geotopschutzgebieten, Moorlandschaften sowie Wildruhezonen und ersetzt die bestehenden Schutzverordnungen der ehemaligen Gemeinden Nesslau, Krummenau und Stein. Die Aufarbeitung der neuen Grundlage, die der Gemeinderat der Scherrer Ingenieurbüro AG übertragen hat, erforderte komplexe und zeitintensive Detailabklärungen. Die kantonale Vorprüfung erfolgte vor bald drei Jahren. Nach verschiedenen Anpassungen führte die Gemeinde vom 7. Februar bis 16. März 2022 ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durch.
60 wirkten mit
Im Rahmen dieses Prozesses wurden rund 250 Bewirtschafter persönlich angeschrieben, wovon deren 60 ein Mitwirkungsbegehren einreichten. 21 Begehren hat der Gemeinderat angenommen, 26 teilweise angenommen und 13 abgelehnt.
Auflage und Einsprachemöglichkeit
Der öffentlichen Auflage von 11. Januar bis 9. Februar 2024 unterstellt und rechtlich anfechtbar sind folgende Planungsbestandteile: Der Schutzplan und der der Schutzverordnungstext mit Schutzobjektverzeichnissen. Nicht anfechtbar sind die erläuternde Unterlagen namentlich der Planungsbericht und das Schutzobjektinventar.
Die Unterlagen sind während der Auflagefrist ebenfalls auf der Website der Gemeinde (www.nesslau.ch/Neuigkeiten) einsehbar. Einsprachen sind innert der Auflagefrist
schriftlich und begründet beim Gemeinderat Nesslau, Hauptstrasse 24, 9650 Nesslau, einzureichen. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.