Der Gemeinderat hat am 26. September 2023 in Anwendung von Art. 39ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) eine Anpassung beim Teilstrassenplan Dorf St.Peterzell / Neuklassierung Fussweg 1. Klasse und Gemeindestrasse 3. Klasse erlassen. Während der Mitwirkungsfrist vom 30. Oktober bis 29. November 2023 sind keine Stellungnahmen eingegangen. Für die Anpassung des Strassenplans mittels Teilstrassenplan ist das Planverfahren nach Art. 39 ff. Strassengesetz durchzuführen.
Auflage bis am 2. Februar
Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 41 Abs. 1 StrG während 30 Tagen, das heisst vom 3. Januar bis 2. Februar 2024, im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder auf www.neckertal.ch zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat Neckertal; Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.