Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Leserbrief
Region
28.12.2023

«Entwicklung im Toggenburg nicht bremsen»

Acht der elf Gemeinden, wo Rückzonungen von Bauland vorgesehen sind, liegen im Toggenburg, so Schnellmann.
Acht der elf Gemeinden, wo Rückzonungen von Bauland vorgesehen sind, liegen im Toggenburg, so Schnellmann. Bild: Staatskanzlei St. Gallen
Der Mosnanger Kantonsratskanditat (Die Mitte), Gregor Schnellmann, äussert sich in einem Leserbrief zur Raumplanung und Rückzonung von Bauland.

«Im Rahmen der Raumplanungsvorgaben hat der Kanton St. Gallen 2015 und 2019 sogenannte Raumkonzepte erarbeitet und darin Wachstumsprognosen hinterlegt. Für die Region Toggenburg wurde von Anfang an ein bescheidenes Bevölkerungswachstum prognostiziert. Die Planwerte für unsere Region liegen um das zwei- oder dreifache tiefer als in allen anderen Regionen des Kantons. Die neuesten Zahlen zur Bevölkerung sprechen nun eine andere Sprache. Die reale Entwicklung gegenüber den vor neun Jahren getroffenen Szenarien zeigt, dass einzig die Regio Toggenburg stärker gewachsen ist als geplant war.

Allein acht Gemeinden im Toggenburg

Elf Gemeinden im Kanton St. Gallen, davon allein deren acht Gemeinden in der Region Toggenburg sind gehalten, Rückzonungen von Bauland vorzunehmen. Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob per Stand 2023 die ganzen Szenarien zur Entwicklung gerade im Toggenburg nicht angepasst werden müssten. Die praktische Entwicklung hat die theoretischen Szenarien mittlerweile längst überholt. Die Rückzonung von Bauland hat für die Betroffenen auch eine finanzielle Komponente. Ob und wie diese Rückzonungen entschädigt werden, ist weiterhin nicht geklärt.

Neue Beurteilung

Vielmehr sind die Rückzonungsübungen in den acht Toggenburger Gemeinden aber auch ein Hindernis für die zeitgerechte Umsetzung der gesamten kommunalen Ortsplanung. Es ist mit Rechtsverfahren im Zusammenhang mit Auszonungen zu rechnen. Diese könnten dann einer Genehmigung der kommunalen Ortsplanung im Wege stehen. Für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinden wäre dies wenig erfreulich. Die kantonalen Planungsbehörden täten gut daran, eine aktuelle Neubeurteilung vorzunehmen und sich bei der Frage der Auszonungen auf aktuelle Grundlagen und Szenarien zu berufen. Die Entwicklung in den Gemeinden des Toggenburgs darf nicht auf Grund von längst überholten Grundlagen behindert werden.»

Gregor Schnellmann