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Neckertal
27.12.2023

Schutzverordnung Grundbuchkreis Oberhelfenschwil ist rechtskräftig

Gegen die Schutzverordnung ging keine Einsprache ein.
Gegen die Schutzverordnung ging keine Einsprache ein. Bild: Dietrich Michael Weidmann | wikipedia
Die Schutzverordnung Kulturgüter des Grundbuchkreises Oberhelfenschwil ist genehmigt worden und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Nach langer Bearbeitungszeit konnte nun die Kulturgüterschutzverordnung für den Grundbuchkreis Oberhelfenschwil genehmigt werden.

Keine Einsprachen eingetroffen

Der Gemeinderat Neckertal stellt fest, dass die Schutzverordnung Kulturgüterschutz des Grundbuchkreises Oberhelfenschwil vom Kanton genehmigt wurde (Gesamtentscheid vom 05.12.2023). Während der öffentliche Auflage im Dezember 2022 sind keine Einsprachen eingegangen. Die Schutzverordnung mit Schutzreglement, Verzeichnis und Schutzplan ist deshalb rechtskräftig.

Aufschaltung auf dem Geoportal

Der Gemeinderat hat den Vollzugsbeginn auf den 01.01.2024 (Vollzugsbeginn der Eigentumsbeschränkung nach Art. 40 Geoinformationsverordnung) festgesetzt.
Bis die aktuellen, neuen Daten auf www.geoportal.ch aufgeschalten sind, dauert es noch ein paar Tage.

Gemeindekanzlei Neckertal