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Mosnang
23.12.2023

Mosnang: Gebühren Festwirschaft und Bau werden angepasst

Die Politische Gemeinde Mosnang hat das Auftrags- verhältnis des kommunalen Brandschutzbeauftragten neu geregelt und die Gebühren angepasst.
Die Politische Gemeinde Mosnang hat das Auftrags- verhältnis des kommunalen Brandschutzbeauftragten neu geregelt und die Gebühren angepasst. Bild: Gemeindekanzlei Mosnang
Die Politische Gemeinde Mosnang hat das Auftragsverhältnis des kommunalen Brandschutzbeauftragten neu geregelt und einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Die Neuordnung verursacht Mehrauslagen gegenüber der vorherigen Lösung, weshalb der Gemeinderat den Gebührentarif Bau und die Gebühr für die Erteilung von Gastwirtschaftspatenten per 1. Januar 2024 angepasst hat.

Der Gebührentarif Bau legte bis anhin fest, dass in den Gebührenansätzen auch die Kontrollen des Brandschutzbeauftragten enthalten sind. Zudem wurden die Kosten für die Erstellung der brandschutztechnischen Bewilligung ebenso nicht separat in Rechnung gestellt und waren Bestandteil der Bewilligungsgebühren. Infolge der Kostenerhöhung für brandschutztechnische Bewilligungen hat der Gemeinderat beschlossen, diese inskünftig – wie andere Dienstleistungen von Dritten – separat in Rechnung zu stellen.

Diese Änderung erfordert eine Anpassung des Gebührentarifs. Bei dieser Gelegenheit hat der Gemeinderat auch die Maximalgebühr bei Einspracheentscheiden und Verfügungen aufgrund der zunehmenden Komplexität von Fr. 2’000.00 auf Fr. 5’000.00 erhöht. Der überarbeitete Gebührentarif Bau wird ab 1. Januar 2024 angewendet.

Gebühren Festwirtschaftsbewilligung

Aufgrund des neuen Dienstleistungsvertrages und der dadurch höheren Kosten des Brandschutzbeauftragten hat der Gemeinderat auch die Situation für die Erteilung einer Festwirtschaftsbewilligung neu beurteilt und die Gebühr für die Erteilung von Gastwirtschaftspatenten per 1. Januar 2024 auf Fr. 100.00 festgelegt. In der Dienstleistung für die Bearbeitung von Gesuchen zur Erteilung eines Gastgewerbepatentes für einen Anlass sind die Aufwendungen für die brandschutztechnische Bewilligung inbegriffen. Die Gemeinde verrechnete bis anhin für die Erteilung des Festwirtschaftspatentes inklusive der brandschutztechnischen Bewilligung eine Gebühr von Fr. 50.00.

Defizit trägt die Gemeinde

Die Gemeindebehörde hat die Vereine und Veranstalter von Anlässen in der Gemeinde seit jeher unterstützt und die Gebühren tief gehalten. Die verrechneten Gebühren deckten oftmals die entstandenen Kosten nicht, was auch mit der Erhöhung der Gebühr so bleibt. Das durch allfällig höhere Kosten für die Erstellung von brandschutztechnischen Bewilligungen entstehende Defizit trägt die Politische Gemeinde Mosnang  weiterhin unter dem Kapitel der Vereinsförderung.

Gemeindekanzlei Mosnang