Am 4. Februar 2024 wird in der Gemeinde Wattwil über die «700-Meter-Abstandsinitiative» abgestimmt. Das Initiativkomitee strebt mit ihrem Begehren eine Ergänzung des Baureglements mit einer Abstandsregelung für Windkraftanlagen an.
Zahlreiche Gründe dagegen
Der Gemeinderat empfiehlt aus zahlreichen Gründen einstimmig deren Ablehnung. Gemäss Vorgaben des kantonalen Richtplans ist ein rechtskräftiger Sondernutzungsplan eine zwingende Voraussetzung, um Windkraftanlagen inner- und ausserhalb des Baugebietes bewilligen zu können. Bei Windkraftanlagen sind nicht nur bauliche Voraussetzungen zu erfüllen. Solche Anlagen müssen auch weiteren bundesrechtlichen Normen des Umweltschutz- und des Lärmschutzgesetzes sowie des Naturschutzes entsprechen.
Weitere Informationen und Argumente können dem Abstimmungsgutachten entnommen werden, das anfangs Januar 2024 mit den Stimmunterlagen zugestellt wird.