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Kirchberg
15.12.2023
15.12.2023 07:13 Uhr

Kirchberg: Einigung bei der Verlegung der Husenstrasse

Der Kirchberger Gemeinderat hat sich mit der Kirchenverwaltung über den Preis und den Landtausch geeinigt.
Der Kirchberger Gemeinderat hat sich mit der Kirchenverwaltung über den Preis und den Landtausch geeinigt. Bild: Gemeindekanzlei Kirchberg
Die Husenstrasse soll im Zentrum von Kirchberg um einige Meter in den heutigen Kirchplatz verlegt werden. Das Projekt der Politischen Gemeinde Kirchberg betrifft teilweise Land der Katholischen Kirchgemeinde Kirchberg. Für die Umsetzung des Projektes haben sich der Gemeinderat und der Kirchenverwaltungsrat über einen Landpreis und einen Landtausch geeinigt.
Der Teilstrassenplan Husen im Detail. Bild: Gemeindekanzlei Kirchberg

Im Betriebs- und Gestaltungskonzept Kirchberg ist vorgesehen, dass die Husenstrasse im Zentrum von Kirchberg um einige Meter Richtung Kirchplatz verlegt wird. Grund dafür ist zum einen die dadurch mögliche Erhöhung der Fussgängersicherheit, die einen neuen Durchgang zwischen Husenstrasse und Gemeindehaus schafft. Zum anderen würde mit der Verlegung der Husenstrasse die Anfahrt auf die Zentrumskreuzung verbessert werden und das Abbiegen für Busse aus der Bushaltestelle wird erleichtert.

Knapp 100 Quadratmeter

Das Projekt betrifft rund 97 m2 Land der Katholischen Kirchgemeinde Kirchberg, welches zu entschädigen ist. An der ordentlichen Kirchbürgerversammlung vom 28. März 2023 haben die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger einem Landerwerb durch die Politische Gemeinde Kirchberg zugestimmt, wenn die Fläche 1:1 mit einem Teil der Parzelle Nr. 711 an der Lerchenfeldstrasse getauscht werden kann. Letztere Parzelle ist im Besitz der Politischen Gemeinde Kirchberg und grenzt an das JungwachtHaus «Atlantis» der Kirche.

Öffentliche Auflage folgt

Von der Parzelle Nr. 711 möchte die Kirchgemeinde insgesamt 477 m2 erwerben. Für die restliche Fläche der Parzelle Nr. 711 haben sich die Gemeinde und die Katholische Kirchgemeinde nun über den Kaufpreis geeinigt.

Als nächster Schritt folgt die öffentliche Auflage des Strassenprojektes zur Verlegung der Husenstrasse. Nach der Behandlung allfälliger Einsprachen kann im Anschluss ein Genehmigungsgesuch beim Kanton eingereicht werden. Der Abschluss der Landgeschäfte erfolgt erst nach der Projektgenehmigung. 

Gemeindekanzlei Kirchberg