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Wattwil
12.12.2023

Wattwil: Parkieren gegen Gebühr vor Otto's

Fürs Parkieren vor Otto's wird eine Gebühr bei der zentralen Parkuhr erhoben.
Fürs Parkieren vor Otto's wird eine Gebühr bei der zentralen Parkuhr erhoben. Bild: otto's
Das Polizeikommando hat für die Industriestrasse 4, vor Otto's, eine neue Verkehrsanordnung verfügt.

Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanord­nung(en):

Wattwil, Industriestrasse 4, Parkierung vor Otto's

«Parkieren gegen Gebühr» (4.20) mit dem Zusatz «Zentrale Parkuhr»

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

Gemeindekanzlei Wattwil