«Bis vor Kurzem wurden Windräder zu nahe bei Wohnzonen aufgestellt, das verursachte immer wieder Elementarschäden und Anwohner erfuhren Leiden und Krankheiten. Die Gründe sind: Sichtbarkeit, optische Verdrängung, Lärm, Schattenwurf, Eisabwurf, Flügelbrüche, usw. Und ein Wertverlust auf Mobilien bis zu 30% ist die Folge.
Aus diesen Gründen gibt es in Europa jetzt Mindest-Abstandsvorschriften bis zu 2500 Meter.
In der Schweiz nur Lärmschutzverordnung
In der Schweiz muss lediglich die Lärmschutzverordnung eingehalten werden. In der Regel ein Abstand von 300 Meter zu bewohnten Gebäuden und 500 Meter zu Wohnzonen, das ist definitiv zu wenig. Deshalb machte SVP-Nationalrat Thomas de Courten 2019 einen Vorstoss für Mindestabstände, der Vorstoss wurde vom Parlament leider abgelehnt. Entweder aus mangelnder Sachkenntnis, oder weil die Schweiz zu dicht besiedelt ist und daher nur wenige Windparks möglich sind.
Mindestabstände für Gesundheit und Lebensqualität
Mindest-Abstände zu Wohngebiet sind für die Gesundheit und die Lebensqualität der Anwohner dringend nötig, die Initiative fordert nur bescheidene 700 Meter Abstand im Baugreglement.
Und noch: Die St.Galler Regierung will, dass die Gemeinden und die Stimmbevölkerung bei Windrädern nicht mitreden dürfen. Sie plant kantonale Sondernutzungspläne. Gegen diese Entmündigung hilft nur ein JA zur 700m-Abstands-Initiative in Wattwil, wo wir die Regeln selbst aufstellen können.
Wattwiler Recht auf Wattwiler Boden
Aus all diesen Gründen ist ein Mindestabstand im Baureglement der Gemeinde dringend notwendig. So stellen wir sicher, dass unsere Gesundheit, unsere Sicherheit und unser Eigentum nicht von Kanton und Bund ausgetrickst werden. Wattwiler Recht für Wattwiler Boden. Nutzen wir unseren Spielraum: Ja am 4. Februar 2024 zur 700m-Abstands-Initiative in Wattwil!»