«Vor einer Woche hat die Bevölkerung von Bütschwil-Ganterschwil mit 69 Prozent Nein-Stim- men ein Aus- und Umbauprojekt des Kantons auf der Ottilienstrasse in Bütschwil (derzeitige Kantonsstrasse) deutlich verworfen.
Wesentliches Argument der Gegner des kantonalen Projekts im Abstimmungskampf war, dass die Ottilienstrasse wiederum zur Gemeindestrasse ‹umzuklassieren› und stattdessen die Lan-genrainstrasse in das Kantonsstrassennetz aufzunehmen sei. Das Interesse der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil an diesem ‹Abtausch› ist nach dem deut- lichen Nein vom 19. November 2023 offenkundig. Der Verkehr aus Mosnang soll über die am Dorf Bütschwil vorbeiführende Langenrainstrasse der Achse Richtung Wil zugeführt werden. Zudem soll die Hoheit über die Ottilienstrasse (wie das bis 2020 der Fall war) wiederum bei der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil liegen.
Mosnanger Interessen
Die Gemeinde Mosnang hat ihrerseits ein Interesse daran, dass die Langenrainstrasse neu Kantonsstrasse wird: Für die Gemeinde Mosnang ist die Langenrainstrasse die zentrale Ver- bindung, die in Lütisburg Station die Anbindung Mosnangs an die Achse Richtung Wil garan- tiert. Diese Verbindung musste jedoch bislang durch die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil finanziert werden, obschon sie zur Hauptsache der Gemeinde Mosnang und nicht der Ge- meinde Bütschwil-Ganterschwil dient. Das ist ein Konstruktionsfehler, den es zu korrigieren gilt – umso mehr, als der Gemeinde Mosnang im Westen mit dem Ausbau der Strasse über die Hulftegg und der Murgstrasse zwei leistungsstarke Strassen zugebaut wurden.
«Abtausch»
An der bisherigen Kantonsstrasse über den Schrinersberg (der Verbindung zwischen den Dörfern Mosnang und Bütschwil) besteht hingegen keine dergestalt ungleiche Interessenlage: Beide Gemeinden werden auch weiterhin daran interessiert sein, eine gute Verbindung und den öffentlichen Verkehr zwischen den beiden Dörfern zu gewährleisten – auch dann, wenn diese Strasse eine Gemeindestrasse ist.
Der mit dieser Motion beabsichtigte ‹Abtausch› würde gemäss dem vom Tiefbauamt in Auftrag gegebenen und von der ewp AG (St.Gallen) erstellten Bericht zur Umfahrung Bütschwil vom 13. Juni 2019 (S. 38) moderate Kosten in Höhe von maximal 241'200 Franken auslösen.
Mit dem deutlichen Zeichen der Bütschwil-Ganterschwiler Stimmbevölkerung vom 19. Novem- ber 2023 und dem ausgewiesenen Interesse der beiden Gemeinden ist nun der richtige Zeit- punkt gekommen, diesen ‹Abtausch› vorzunehmen und die Langenrainstrasse ins Kantons- strassennetz aufzunehmen. Dieser ‹Abtausch› fügt dem Mosaik den letzten Stein ein, wurde doch der Knoten Lerchenfeld, der den Ausgangspunkt der Langenrainstrasse darstellt, als Pro- jekt der ersten Priorität in das 18. Strassenbauprogramm aufgenommen.
Kantonsstrassenplan ändern
Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf zur Änderung des Kantonsratsbeschlusses über den Kantonsstrassenplan (sGS 732.15) vorzulegen, der in Bütschwil die Entlassung der Ottilienstrasse (bisher Kantonsstrasse Nr. 127) aus dem Kantonsstrassennetz sowie in Bütschwil und Mosnang die Entlassung der Mosnanger- und Bütschwilerstrasse (bisher Kantonsstrasse Nr. 12) zwischen den Kreuzungen Ottilien-/Mosnangerstras-se (in Bütschwil) und Langenrain-/Bütschwilerstrasse (in Mosnang) aus dem Kantonsstrassennetz sowie in Mosnang und Bütschwil die Aufnahme der Langenrainstrasse als Kantonsstrasse vorsieht.»