Bereits im Jahr 2008 wurden Bestimmungen umgesetzt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Damals wurden der Mittagstisch und der Blockzeitenunterricht auf der Primarstufe gesetzlich verankert. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat in den letzten Jahren jedoch nochmals an Bedeutung gewonnen. Es sind weitere Betreuungsangebote gefragt, die es beiden Elternteilen erlauben, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Vom Kanton verpflichtet
Mit dem Nachtrag zum Volksschulgesetz werden die Schulträger ab dem Schuljahr 2024/25 verpflichtet, für Schulkinder ab Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende der Primarschule bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung anzubieten. Das Angebot ist bei entsprechendem Bedarf von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr und 18.00 Uhr während der Schulwochen sowie während mindestens acht Wochen der Schulferien zur Verfügung zu stellen. Der Besuch der schulergänzenden Betreuung ist für Schülerinnen und Schüler freiwillig.
Wahl von Sanije Jonuzi
Die Primarschule Bütschwil-Ganterschwil hat für die Leitung der schulergänzenden Betreuung Frau Sanije Jonuzi gewählt.
Sie hatte bereits in einem früheren Pilotprojekt die Leitung inne und führt aktuell das Angebot «Mittagstisch». Für die ressourcenintensive Ferienbetreuung wird die Primarschule Bütschwil-Ganterschwil mit den beiden Schulträgern Lütisburg und Mosnang zusammenarbeiten, um Synergien nutzen zu können.
Im Februar 2024 werden die Schulbürgerinnen und Schulbürger mit weiteren Informationen bedient und wird eine Bedarfserhebung durchgeführt. Damit erhofft man sich, das Angebot möglichst gut vorbereiten zu können.