Die Kirchstrasse in Ganterschwil ist ab der Abzweigung Mitteldorfstrasse bis zur Einmündung in die Oberdorfstrasse als Gemeindestrasse 2. Klasse (Nr. 251) klassiert. Von der Mitteldorfstrasse bis zu Grundstück Nr. 621G ist die Strasse mit einem Belag versehen, danach weist sie bis zur Oberdorfstrasse einen Kiesbelag auf. Bei diesem Kiesbelag steht eine Sanierung an. Gleichzeitig mit der Sanierung ist die Klassierung zu prüfen.
Restliches Teilstück neu ein erstklassiger Gemeindeweg
Einerseits entspricht der Ausbaustandard keineswegs einer Gemeindestrasse 2. Klasse und andererseits ist sie aufgrund der Strassenbreite nicht für den allgemeinen motorisierten Verkehr geeignet. Nach der Sanierung soll die Kirchstrasse, ab Florastrasse bis Grundstück Nr. 621G, von einer Gemeindestrasse 2. Klasse in eine Gemeindestrasse 3. Klasse umklassiert werden. Das restliche Teilstück, bis zur Oberdorfstrasse, soll von einer Gemeindestrasse 2. Klasse in einen Gemeindeweg 1. Klasse umklassiert werden.
Mitwirkung der Bevölkerung
Gemäss Art. 33bis des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) sorgt die zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen. Das Mitwirkungsverfahren wird hiermit eröffnet. Die Unterlagen können im Gemeindehaus Bütschwil eingesehen werden. Während der Mitwirkungsfrist bis Freitag, 8. Dezember 2023, können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil oder per E-Mail an info@buetschwil-ganterschwil.ch, eingereicht werden.