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Grämigen: Die Markierung an der Kreuzung muss entfernt werden

Nach dem tragischen Unfall im Frühjahr überprüfte die Kantonspolizei den Kreuzungsbereich.
Nach dem tragischen Unfall im Frühjahr überprüfte die Kantonspolizei den Kreuzungsbereich. Bild: Kapo SG
Die Kantonspolizei St. Gallen hat die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil aufgefordert, die Markierung bei der der Verzweigung Grämiger-/Langenrainstrasse zu entfernen.

Im Frühjahr 2023 ereignete sich in Bütschwil im Bereich der Verzweigung  Grämiger- / Langenrainstrasse ein tragischer Verkehrsunfall.

Örtlichkeit überprüft

Nach diesem Ereignis hat die Kantonspolizei die Unfallörtlichkeit auf verschiedene Aspekte (Übersichtlichkeit, Markierungen, Sichtweiten etc.) hin überprüft. Es wurde dabei festgestellt, dass die Verzweigung grundsätzlich den nötigen Anforderungen entspricht.

Markierung soll entfernt werden

Auf der Grämigerstrasse, westlich der Langenrainstrasse, besteht jedoch eine Markierung (Schraffierung), welche nicht den gesetzlichen Vorgaben nach Signalisationsverordnung (SR 741.21) entspricht. Die Kantonspolizei fordert deshalb die Gemeinde auf, die Markierung zu entfernen. Dies erfolgt in den nächstenWochen. Der Gemeinderat prüft aktuell alternative Varianten.

Gemeindekanzlei Bütschwil-Ganterschwil