Die Projekte werden anschliessend aufgrund der Rückmeldungen sowie weiterer Abklärungen überarbeitet. Im Mitwirkungsbericht der einzelnen Projekte antwortet der Kanton auf die Anträge der Mitwirkenden. Das fertig ausgearbeitete Projekt gelangt nach der Anhörung der Gemeinde und der Genehmigung zur öffentlichen Auflage.
Vier Projekte in der Gemeinde Kirchberg
Die Mitwirkung daudert vom 20. November bis 20. Dezember. Dabei handelt es sich in der Gemeinde Kirchberg um die vier folgenden Projekte:
- Kirchberg: Lärmsanierungsprojekt Kirchberg, Abschnitt Nord Ringstrasse bis Ferenloo; Mitwirkung vom 20. November bis 20. Dezember 2023
- Kirchberg: Lärmsanierungsprojekt Kirchberg, Abschnitt Süd Gähwil; Mitwirkung vom 20. November bis 20. Dezember 2023
- Kirchberg: Lärmsanierungsprojekt Kirchberg, Abschnitt Stelz; Mitwirkung vom 20. November bis 20. Dezember 2023
- Kirchberg: Lärmsanierungsprojekt Kirchberg, Abschnitt Umfahrung Bazenheid; Mitwirkung vom 20. November bis 20. Dezember 2023
Ringstrasse bis Ferenloo
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen. An der Kantonsstrasse Nr. 45 in Kirchberg, von Ringstrasse bis Ferenloo, wurden keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte festgestellt. Auf eine Prüfung von Massnahmen wurde deshalb verzichtet.
Süd Gähwil
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
An der Kantonsstrasse Nr. 45 in Gähwil wurden keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte festgestellt. Auf eine Prüfung von Massnahmen wurde deshalb verzichtet.
Abschnitt Stelz
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen. An der Kantonsstrasse Nr. 13 in der Stelz stehen derzeit keine Deckschichtsanierungen an. Weitere Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg wurden untersucht, haben sich aber als unverhältnismässig oder nicht sinnvoll erwiesen.
Umfahrung Bazenheid
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen. An der Kantonsstrassen Nrn. 13 und 118 stehen derzeit keine Deckschichtsanierungen an. Weitere Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg wurden untersucht, haben sich aber als unverhältnismässig oder nicht sinnvoll erwiesen.
Link zu den Mitwirkungsunterlagen des Kantons